München. Die Anwälte von Beate Zschäpe im NSU-Prozess streiten den Vorwurf des dreifachen Mordversuchs gegen ihre Mandantin ab. Er sei schlichtweg falsch, begründete die Verteidigung. Erstmals geht es in dem Prozess um Brandstiftung eines Wohnhauses, die nur der Hauptangeklagten Zschäpe vorgeworfen wird.
Im NSU-Prozess ging es am Dienstag erstmals um die Straftat, die unmittelbar der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zur Last gelegt wird: die Brandstiftung in Zwickau am 4. November 2011. Am Vormittag wurden mehrere sächsische Polizeibeamte angehört, die das Zwickauer Wohnhaus von Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach dem Feuer untersucht hatten.
Brandursachenermittler Frank L. erläuterte an Hand von Skizzen und Fotos, wie gründlich die mutmaßliche Brandstifterin Zschäpe im ersten Stock der Frühlingsstraße 26 vorgegangen sein musste. An knapp 20 Stellen habe man Spuren von Benzin festgestellt, sagte er. Zudem sei durch die Feuerwehr ein 10-Liter-Kanister am Eingang der Wohnung gefunden worden.
Dreifacher Mordversuch als Anklage gegen Zschäpe
Die Anklage wirft Zschäpe vor, den Brand am Nachmittag des 4. November 2011 gelegt zu haben, nachdem sie erfahren hatte, das Böhnhardt und Mundlos nicht mehr lebten. Die beiden Männer waren kurz zuvor in einem Campingwagen in Eisenach tot aufgefunden worden.
Da sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung eine ältere Frau angrenzenden Gebäudeteil befand und dort normalerweise auch zwei Handwerker arbeiteten, wird Zschäpe von der Generalbundesanwaltschaft zudem des dreifachen Mordversuchs beschuldigt. Sie habe heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln das Leben ihrer Nachbarn gefährdet, heißt es.
Vorwurf des Mordversuches sei falsch
Die Brandstiftung ist der einzige Punkt der gesamten Anklage, der von der Verteidigung nicht vollständig bestritten wird. Allerdings sei der Vorwurf des Mordversuchs falsch, da Zschäpe versucht habe, die Frau zu warnen, hieß es schon vor Prozessbeginn von ihren Anwälten. Auch hätten sich die Handwerker bei Ausbruch des Feuers nicht im Haus befunden.