München. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München haben die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben am Donnerstag die Glaubwürdigkeit der zwei geständigen Mitangeklagten angegriffen. Sie warfen ihnen Widersprüchlichkeit und Unwahrheiten vor. Die Bundesanwaltschaft wies die Aussagen zurück.

Beate Zschäpe schweigt. Auch Ralf Wohlleben schweigt. Die beiden Hauptangeklagten im NSU-Prozess bleiben bei ihrer Haltung. Doch dafür schlugen nun ihre Verteidiger zurück: Mit massiven Vorwürfen versuchten sie am Donnerstag, die Glaubwürdigkeit der beiden geständigen Angeklagten Carsten S. und Holger G. zu erschüttern. G. erwägt nun, entgegen seiner ursprünglichen Absicht weitere Aussagen zu machen.

Mit dem letzten Verhandlungstag der fünften Prozesswoche ging vor dem Münchner Oberlandesgericht die Vernehmung von Carsten S. zu Ende. Der hat gestanden, im Auftrag Wohllebens die Pistole der Marke Ceska geliefert zu haben, mit der die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe neun Migranten ermordet haben sollen. S. schonte sich mit seinem Geständnis nicht - vor allem aber belastete er den Ex-NPD-Funktionär Wohlleben schwer.

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Waffe laut Schneiders nicht eindeutig identifiziert

Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke beantragte nun im Gegenzug beim Gericht, das umfassende Geständnis nicht zu verwerten. Einer Verwertung stehe die Europäische Menschenrechtskonvention entgegen, sagte Klemke. Denn weil der 33-jährige S. ausschließlich dem so massiv belasteten Wohlleben Fragen zu seinen Aussagen verweigerte, sei das Recht Wohllebens zu seiner Verteidigung massiv beschränkt worden.

Wohllebens zweite Verteidigerin Nicole Schneiders zweifelte zudem an, dass S. überhaupt die Ceska übergeben hat. Eine "eindeutige, sichere Identifikation" der übergebenen Waffe sei S. nicht gelungen, sagte Schneiders.

Der rechte Terror der NSUFür ihren wie S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Mandanten ist die Frage der Waffe der entscheidende Punkt. Schneiders verwies darauf, dass S. das Trio Ende 1999 oder Anfang 2000 vor der Übergabe der Waffe im Café einer Galeria Kaufhof in Chemnitz getroffen haben will. Doch nach Recherchen der Verteidiger habe der Kaufhof erst im Jahr 2001 eröffnet. Falls es also eine Waffenübergabe gegeben habe, könne es nicht die Tatwaffe gewesen sein - die Mordserie begann nämlich schon im Jahr 2000.

Widersprüchliche Aussagen von G.

Als Schneiders die "sofortige Freilassung" ihres Mandanten beantragte, brach im Saal trotzdem Gelächter aus. Ruhig blieb es dagegen, als im Anschluss der Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl die Aussage des zumindest zum Teil geständigen Holger G. attackierte. Der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagte G. hatte nur eine Erklärung verlesen. Diese sei an der Oberfläche geblieben und von einem zweifelhaften Beweiswert gewesen, sagte Stahl.

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Stahl bewertete die Erklärung von G. gar als "Widerruf" seines Geständnisses gegenüber den Ermittlern. Und er versuchte, Zweifel am den Angaben von G. zu schüren. Offenbar sei dessen Selbsteinschätzung selektiv, sagte Stahl. Er verwies darauf, dass G. angegeben hatte, nie in psychologischer Behandlung gewesen zu sein, und zugleich einräumte, wegen seiner Spielsucht behandelt worden zu sein.

Packt G. aus?

Außerdem verwies er auf die Aussage von G., dass durch Drogenkonsum seine Gedächtnisleistung bei Zeiteinschätzungen gelitten habe. Es stelle sich nun die Frage, ob das Gedächtnis nicht noch mehr gelitten haben könne, sagte der Zschäpe-Verteidiger.

Die Angriffe sorgten unter den Nebenklägern für eine spürbare Verunsicherung. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer versuchte direkt, die Bedeutung von G., der als einer der wichtigsten Zeugen der Anklage gilt, herunterzuspielen - nicht alleine dessen Aussage sei für die Bewertung von Zschäpes Rolle entscheidend. Bundesanwalt Herbert Diemer trug Gelassenheit zur Schau. Es gebe jetzt "keinen Grund für irgendwelche abweichende Bewertungen" zur Anklage, sagte er.

Womöglich wird G. nun doch noch umfassend auspacken, um die Zweifel an seiner Aussage zu zerstreuen. Sein Mandant wolle "unter Umständen" doch noch weitere Angaben machen, sagte sein Verteidiger. An sich soll am Montag die Zeugenbefragung beginnen - es sei denn, der in seiner Glaubwürdigkeit hinterfragte Holger G. wehrt sich. (afp)