Werl. . Ein 54-jähriger Sexualstraftäter muss aus der Sicherungsverwahrung in Werl entlassen werden. Doch wohin er kommt, ist unklar. Mehr als zwei Dutzend Einrichtungen wurden angeschrieben. In keiner sieht man Platz für den Straftäter. Auch, weil die Polizei ihn unter Beobachtung halten wird.

Es ist weiter unklar, was mit dem Sexualstraftäter passieren soll, der am 1. August aus der Justizvollzugsanstalt Werl entlassen wird. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte entschieden, dass der 54-Jährige nicht weiter in der Sicherungsverwahrung festgehalten werden darf, nur weil noch keine Einrichtung gefunden wurde, die ihn aufnehmen will – dies sei Aufgabe des Staates.

Das Problem: Die JVA Werl hat zwar mehr als 30 Einrichtungen des betreuten Wohnens angeschrieben, doch ohne Erfolg. In ähnlichen Fällen – wie dem des entlassenen Sexualstraftäters Karl D. – hatten etwa Übergangswohnheime für ehemalige Strafgefangene abgewunken, weil die permanente Polizeiüberwachung den Betrieb gestört hätte.

Wo die Behörden nun weiter nach einer Unterbringung für den Mann suchen, der mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, ist auch abhängig davon, welche Auflagen das Landgericht Arnsberg ihm in seiner fünfjährigen Bewährungszeit macht. Das Gericht entscheidet dann, ob er zum Beispiel eine therapeutische Einrichtung besuchen muss oder gar in eine Forensik eingewiesen wird. In jedem Fall soll die Polizei ihn genau beobachten.