Witten. Ein verurteilter Sexualstraftäter hat sich auf einem Spielplatz in Witten vor Kindern gezeigt – obwohl er als gefährlich galt und im Fokus der Polizei stand. Nun muss er erneut hinter Gitter. Denn nach einem Urteil aus dem Jahr 2004 war klar: In der Nähe von Kindern darf er sich nicht mehr blicken lassen.

Ein verurteilter Sexualstraftäter hatte sich im Juni auf dem Spielplatz der Erlenschule entgegen seiner Führungsauflagen vor Kindern gezeigt – obwohl er als gefährlich eingestuft und im Fokus der Polizei war. Das Wittener Amtsgericht schickte ihn nun erneut hinter Gitter: für ein Jahr und vier Monate. Schon im August wurde er wegen Verletzung von Auflagen zu zehn Monaten verurteilt.

Nach dem Urteil aus dem Jahr 2004 war für den Hotelfachmann klar: Auf Spielplätzen, Schulhöfen oder an Kindergärten darf er sich nicht mehr blicken lassen. Wenn er mit Kindern in einem Raum ist, muss ein Erwachsener dabei sein. Zu schwerwiegend war seine Sexualstraftat: Er hatte bei einer Bekannten übernachtet, aber nicht in ihrem Bett, sondern im Zimmer ihrer Tochter. Diese hatte der 32-Jährige missbraucht und kassierte ein Jahr und neun Monate Haft.

Polizei schreitet bei "verdächtigem Verhalten" ein

Seit seiner Entlassung im Jahr 2007 wurde der Wittener unter „Gefahrenstufe B“ bei der Polizei eingestuft. Damit stand er im Fokus der Beamten, musste aber nicht dauerhaft observiert werden. Erst bei „verdächtigem Verhalten“ würde man in so einem Fall tätig werden, so ein Polizeisprecher.

Mit drei Promille suchte der 32-Jährige den Schulhof der Annener Erlenschule auf, einer Grundschule. Dort ging er mit geöffneten Armen auf Kinder zu. Begrapscht, wie ursprünglich angenommen, hatte sie der Wittener aber nicht. Die Kinder erzählten den Vorfall ihren Eltern, was das Verfahren in Gang brachte.

Offenbar ist es nicht das erste Mal, dass sich der Sexualstraftäter an oder auf Spielplätzen aufhielt: Wie das Gericht bestätigte, soll es zahlreiche weitere Fälle gegeben haben, die aber nicht zur Anklage kamen.