Berlin. . Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren fordern Politiker jetzt die Öffnung der Ehe für homosexuelle Partnerschaften. Bisher können schwule oder lesbische Paare ledigliche eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen.
Homosexuelle Paare dürfen bei der Steuer nicht schlechter gestellt werden als Eheleute. Mit diesem Urteil zum sogenannten „Ehegattensplitting“ hat das Bundesverfassungsgericht eine neue Debatte über die Rechte von Homosexuellen ausgelöst: Der Ruf nach einer regulären Ehe auch für schwule und lesbische Paare, denen bisher nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft offen steht, wird lauter.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ebenso wie die Opposition als Konsequenz aus dem Urteil die ausnahmslose Gleichbehandlung von homosexuellen Partnerschaften – nicht nur in Steuerfragen. „Jetzt muss die volle Gleichstellung folgen“, erklärte die Liberale. Ähnlich äußerte sich SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles: „Es ist an der Zeit, die Ehe weiter zu öffnen.“
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Auch die Grünen, Linkspartei und der Lesben- und Schwulenverband mahnten, die volle Gleichstellung sei geboten, nachdem das Verfassungsgericht wiederholt Ungleichbehandlungen gerügt habe. Dagegen lehnte die Union eine Öffnung ab: „Die Privilegierung von Ehe und Familie muss auch in Zukunft außer Frage stehen“, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt.
30 Millionen Euro Mehrkosten
Seit 2001 können Homosexuelle eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, sie gelten aber nicht als Eheleute und werden bislang unter anderem noch im Steuer- und Adoptionsrecht anders behandelt.
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Das Verfassungsgericht rügte gestern die steuerliche Ungleichbehandlung als verfassungswidrig und erklärte, auch Homo-Paaren stehe der Vorteil des Ehegattensplittings zu. Die Gesetze müssten unverzüglich und rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Unmittelbar betroffen sind rund 34.000 eingetragene Lebenspartnerschaften, die nun ihre Steuerbelastung wie Eheleute senken können. Allerdings haben die meisten Bundesländer schon entsprechende Entscheidungen ihrer Finanzgerichte zur Ausweitung des Splittings berücksichtigt. Die Koalition wird eine Gesetzesänderung voraussichtlich in dieser Wahlperiode beschließen, heute berät die Unionsfraktion.
Das Bundesfinanzministerium geht von 30 Millionen Euro Mehrkosten aus, bislang verzichtet der Fiskus durch das Ehegattensplitting auf knapp 20 Milliarden Euro im Jahr.