Berlin. . Ehegattensplitting auf dem Prüfstand: Bundesfinanzminister Schäuble hat vorgeschlagen, dass homosexuelle Paare mit Kindern genauso wie heterosexuelle Paare von Steuervorteilen profitieren sollen. Mit seinem Vorstoß versucht Schäuble, seine Partei bei dem Thema aus der Konservatismus-Falle zu befreien.
Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern sollen bei der Steuer gegenüber heterosexuellen Familien nicht länger benachteiligt werden. Das hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagen – und trägt dazu bei, das Programm der Union in zweierlei Hinsicht zu modernisieren. Erstens geht es um die gesellschaftliche Anerkennung der Homo-Ehe, zweitens um die Renovierung des Steuersystems, das die Hauptverdiener-Ehe begünstigt.
Homosexuelle Paare können zwar in Deutschland einen eheähnlichen Bund schließen. Das steuerliche Ehegatten-Splitting bleibt ihnen aber verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst entscheiden, ob diese Unterscheidung zeitgemäß ist. Bis dahin will die CDU keine eigene Initiative unternehmen. FDP und Opposition kritisieren diese konservative Haltung. Mit seinem Vorstoß versucht Schäuble nun, seine Partei aus der Konservatismus-Falle zu befreien.
Vorbild Frankreich
Gleichzeitig plädiert Schäuble dafür, das steuerliche Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting umzubauen. Die Botschaft: Die steuerlichen Vorzüge sollen zunehmend den Menschen zugute kommen, die Kinder aufziehen. Ob auch Partner ohne Trauschein, aber mit Kindern in den Genuss des Familiensplittings kämen, ist noch nicht klar. Konkret wird die Politik wohl erst nach der Bundestagswahl.
Vorbild für ein Familiensplitting ist das französische Modell: Dabei spielt auch die Zahl der Kinder eine Rolle. Bei einer vierköpfigen Familie könnte man den Verdienst beispielsweise durch drei teilen. Dadurch lassen sich Kinder bei der Steuerberechnung besser berücksichtigen als beim Ehegattensplitting. Kritiker argumentieren, dass bei dieser Form immer noch die häufig schlechter verdienende Ehefrau benachteiligt bleibe.