Düsseldorf. . Innenminister Ralf Jäger (SPD) distanziert sich von einem Gutachten, das eine stärkere Belastung der armen Kommunen empfiehlt. Sein Ministerium hatte es selbst in Auftrag gegeben, will es aber „nicht eins zu eins“ umsetzen. Was werden Bonn und Düsseldorf dazu sagen?

Die rot-grüne Regierungskoalition ist auf Distanz gegangen zum jüngst publik gewordenen Gutachten über die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW. „Das Gutachten ist kein Gesetzentwurf“, stellte Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Freitag klar. Die Landesregierung werde die finanzwissenschaftlichen Überlegungen „mit Sicherheit nicht eins zu eins übernehmen“, sondern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, die bis zum 13. Mai eine Stellungnahme abgeben sollen, das weitere Vorgehen beraten.

Jäger bekräftigte, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 als Grundlage für den milliardenschweren Finanzausgleich in NRW zwischen steuerkräftigen Kommunen und Städten mit hohen Sozialkosten vom Gutachten unberührt bleibe. Die Zeit reiche nicht aus, um Korrekturen am Verteilmechanismus schon im kommenden Jahr vorzunehmen.

SPD-Fraktion betont: die Politik entscheidet

Die SPD-Fraktion grenzte sich noch deutlicher ab: „Das Gutachten enthält Vorschläge, die mit der SPD nicht zu machen sind. Über die Annahmen zum Soziallastenansatz hat ebenso wie zum sogenannten fiktiven Hebesatz die Politik und nicht ein Wissenschaftler zu entscheiden“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher Michael Hübner.

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Seit Wochen verbreitet eine vom Innenministerium in Auftrag gegebene Expertise des Kölner FiFo-Instituts Unruhe bei den Kämmerern insbesondere der Ruhrgebietsstädte. Die Finanzexperten hatten für eine Veränderung des Berechnungsschlüssels plädiert, so dass vor allem Revierkommunen mit vielen Hartz-IV-Empfängern deutlich weniger Geld aus dem System erhalten würden. Ersten internen Berechnungen zufolge wäre Gelsenkirchen mit einem Minus von 101 Euro pro Kopf am härtesten getroffen. Duisburg verlöre jährlich 37,1, Essen 30,6 und Oberhausen 11,5 Millionen Euro. Wohlhabende Kommunen wie Düsseldorf, Bonn oder Münster würden profitieren.

Landgemeinden hatten geklagt

Jäger bezeichnete solche Rechnungen als „Worst-Case-Betrachtungen“, die unnötigerweise die Befürchtung schürten, das Land wolle seinen eigenen „Stärkungspakt“ für arme Gemeinden wieder relativieren. Dem sei nicht so. Das Gutachten beinhalte lediglich „diskussionswürdige Ansätze“, um die Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen NRW-Finanzsystem zu überprüfen.

Ausgelöst wurde die Reformdebatte durch eine Verfassungsklage ländlicher Gemeinden, die Jäger vorwerfen, er bevorzuge bei der Mittelverteilung Großstädte mit hohen Soziallasten.