Düsseldorf. Der Bundesrat will härter gegen bestechliche Abgeordnete vorgehen. Auch “Dankeschön-Spenden“ soll es künftig nicht mehr geben. Das Thema ist seit Jahren heftig umstritten: Bislang ist es wegen der Rechtslage kaum möglich, politische Korruption zu verfolgen.
Der Bundesrat hat sich am Freitag auf Initiative Nordrhein-Westfalens für ein schärferes Gesetz gegen Abgeordneten-Bestechung ausgesprochen. Die Länderkammer verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wertete dies als "klares Signal an den Bundestag". Dort blockiert die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit bislang eine Verschärfung. In vielen anderen Ländern wird die Bestechung von Abgeordneten sehr viel schärfer geahndet als in Deutschland, was in der deutschen Wirtschaft und in der Justiz inzwischen auf deutliche Kritik stößt.
Wegen der aktuellen Gesetzeslage ist es Deutschland nicht möglich, die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 zu unterzeichnen, die schon von 160 Staaten gebilligt wurde. Dadurch findet sich Deutschland in einer Reihe mit Ländern wie Syrien oder Saudi-Arabien wieder. Das Thema ist seit Jahren in Berlin heftig umstritten.
Viele Experten sprechen von Korruptions-Amnestie
Die bisherige Strafbarkeit von politischer Korruption in Deutschland kommt aus Sicht vieler Experten einer Amnestie nahe. Entsprechend wurde bislang aufgrund der bestehenden Rechtslage so gut wie nie ein Abgeordneter wegen dieses Tatbestands verurteilt.
Derzeit gilt die Strafbarkeit nur für den unmittelbaren Stimmenkauf. Aber auch in diesem Fall ist ein Nachweis der Korruption für Strafverfolger kaum möglich, wenn Geldgeber und -nehmer behaupten, dass Geld sei nur für die "politische Landschaftpflege" und zur Förderung einer allgemeinen politischen Ausrichtung geflossen.
Der Entwurf aus NRW bezieht auch so genannte Dankeschön-Spenden ein, die erst im Nachhinein für ein gewünschtes politisches Verhalten gegeben werden. Strafbar würde auch schon der Bestechungsversuch. Zuwendungen an Dritte wie Ehepartner oder Vereine könnten als Bestechung gewertet und bestraft werden.
Auch die Wirtschaft fordert härtere Gesetze
Die Neuregelung soll "sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von und gegenüber Abgeordneten" erfassen. Kutschaty hatte für die Initiative massiv geworben: Es sei "unanständig", wenn sich Abgeordnete "kaufen lassen könnten". Es dürfe einem Abgeordneten nicht länger erlaubt sein, für seine Tätigkeit "einen Koffer voller Bargeld anzunehmen".
Nicht nur der Bundesgerichtshof habe bereits in einem Urteil von 2006 auf Handlungsbedarf hingewiesen. Auch 26 der 30 DAX-Unternehmen hatten von der Bundesregierung eine Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordneten-Bestechung gefordert. (dpa)