Leipzig. Die NRW-FDP muss in der Möllemann-Affäre mindestens zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Möllemann hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert.
Zehn Jahre nach dem tödlichen Absturz von FDP-Landeschef Jürgen Möllemann drückt die Liberalen das teure Erbe ihres einstigen Star. Die FDP muss mindestens zwei Millionen Euro Strafe zahlen, weil Möllemann von 1996 bis 1998 illegal Barspenden unbekannter Herkunft in die Landespartei geschleust hatte.
Über weitere Strafgelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro für die Jahre 1999 bis 2002 soll nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts die Vorinstanz neu entscheiden. Möllemann hatte dem Landesverband insgesamt Spenden im Wert von 2,2 Millionen Euro zugeschanzt.
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Die NRW-FDP hatte die Schuld akzeptiert, aber gegen die vom Bundestagspräsidenten verhängte Rückerstattungspflicht über 3,5 Millionen Euro geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wollte sich gestern nicht festlegen, ob die Strafhöhe niedriger ausfallen kann, weil die Partei für die Jahre 1999 bis 2002 Verstöße offengelegt hatte, die außerhalb der Partei unbekannt waren. Diese Aufklärungsbemühung könnte sanktionsbefreiend wirken. Das OVG Berlin-Brandenburg wird nun erneut prüfen.
Antiisraelisches Flugblatt im Bundestagswahlkampf löste Spendenaffäre aus
Auslöser der Spendenaffäre war 2002 ein antiisraelisches Flugblatt im Bundestagswahlkampf. Darin griff der damalige FDP-Landeschef Möllemann Israels Regierungschef Ariel Scharon und den stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, persönlich an.
Möllemann konnte Spekulationen, der 840 000 Euro teure Flyer in NRW sei von arabischen Freunden bezahlt worden, nie ausräumen. Als weitere fragwürdige Geldflüsse in Millionenhöhe an die NRW-FDP entdeckt wurden, durchsuchte die Staatsanwaltschaft am 5.Juni 2003 Möllemanns Haus in Münster. Am selben Tag sprang Möllemann mit dem Fallschirm in der Nähe von Marl in den Tod.
Seit Jahren erheben die NRW-Liberalen von jedem der rund 14 500 Mitglieder monatlich eine „Möllemann-Umlage“ von 1,50 Euro, um die erwartete Strafe im Bundestagswahljahr 2013 zahlen zu können. FDP-Landeschatzmeister Alexander Graf Lambsdorff betonte, die FDP sei „voll kampagnefähig“, Über Kredite bei Banken hatte die FDP rechtzeitig Vorsorge getroffen. 873 000 Euro hat die FDP bereits an die Bundestagsverwaltung überwiesen. Gegen die ursprüngliche Strafhöhe von 4,3 Millionen Euro hatten die Liberalen in zwei Instanzen geklagt, weil der FDP die Summe zu hoch erschien