Essen. Städtische Ordnungsämter gegen Rocker, Zuhälter und Wirtschaftskriminelle: Die Kommunen sollen künftig Jagd auf Geldwäscher machen. Doch die Städte fühlen sich mit der Aufgabe überfordert: “Dazu fehlt uns das qualifizierte Personal“, heißt es beim Städtetag NRW.

Statt Parksünder jagen sie bald die Mafia: Kommunale Ordnungsämter, die Gewerbeaufsicht oder sogar Standesbeamte sollen in Deutschland künftig mit Kontrollbesuchen verhindern, dass sich Geschäftsleute wie Juweliere, Kfz-Händler, Immobilienmakler oder Spielhallenbetreiber absichtlich oder aus Nachlässigkeit mit der organisierten Kriminalität einlassen oder auch die Finanzierung von Terror unterstützen.

Können städtische Ämter das stemmen? Der nordrhein-westfälische Städtetag protestiert. Sein Geschäftsführer Stephan Articus: „Dazu fehlt uns das für diesen Bereich qualifizierte Personal, über das Polizei und Strafverfolgungsbehörden verfügen. Da sind die richtigen Instanzen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen“.

Lösung mit den Kommunen "noch nicht in Sicht"

Denn auch das Land Nordrhein-Westfalen will nach einem Verordnungsentwurf die verschärfte Aufsicht über Firmen, die das neue Geldwäschegesetz des Bundes zwingend vorsieht, den Kommunen übertragen - wie in anderen Bundesländern: In Teilen Norddeutschlands sind die Standesämter zuständig. Bisher ist nur die Geldwäsche-Überwachung bei den Banken geregelt. Da macht das die Bankenaufsicht..

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Über die Kontrolle der Firmen außerhalb des Finanzbereichs „wird verhandelt“, räumt das NRW-Wirtschaftsministerium ein. Eine Lösung, die man mit den Kommunen suche, sei „noch nicht in Sicht".

Jährlich werden zwischen 40 und 50 Milliarden Euro "gewaschen"

Dabei ist Geldwäsche eines der brisantesten Delikte. Sie wird von Wirtschaftskriminellen, Rockern, Zuhältern und wohl auch Terrororganisationen zur Legalisierung illegaler Gewinne aus Drogenhandel und Prostitution benutzt. In Deutschland werden jährlich zwischen 40 und 50 Milliarden Euro „gewaschen“. Die EU hatte Deutschland deshalb dreimal abgemahnt, die Kontrollen zu verschärfen und Unternehmer zu verpflichten, bei Bargeld-Einzahlungen die legale Geldherkunft sicherzustellen.

Die Rathäuser jedenfalls fühlen sich mit der Überprüfung dieser Verpflichtung völlig überfordert. „Wir appellieren an die Landesregierung, davon Abstand zu nehmen. Solche Aufgaben gehören nicht in die Hand der kommunalen Gewerbeämter“, sagte Stephan Articus. Mehr noch: „Nach dem Verordnungsentwurf der Landesregierung sollen pro Jahr gerade einmal 200 von 46 000 als besonders gefährdet eingestuften Betrieben außerhalb des Finanzbereichs stichprobenartig auf die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten kontrolliert werden – also nur 0,4 Prozent“. Das sei viel zu wenig.

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Städte bräuchten mehr Personal für die Kontrolle

Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist der gleichen Überzeugung: Zum Beispiel in Spielhallen werde viel illegales Geld gewaschen. „Wenn ich die an jeder Ecke sehe, dann weiß ich, dass die Städte schon für deren Kontrolle weit mehr Personal brauchen als heute. Sicherheit kostet Geld.“ Anders als Articus hält Braun Geldwäschekontrollen aber für eine Aufgabe der Ordnungsbehörden, nicht der Polizei.