Berlin. Mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition hat das Parlament in Berlin das Gesetz verabschiedet, das von Internet-Suchmaschinen künftig Lizenzgebühren für die Verbreitung von Pressetexten abverlangt. Der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes NRW, WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus, sieht darin ein „faires Instrument“.
Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Der Bundestag beschloss am Freitag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt.
Abgeschwächt wird die Neuregelung allerdings durch den Passus, dass künftig weiterhin "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" lizenzfrei genutzt werden können. Und das Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel nicht. Die Wirkung des neuen Gesetzes ist daher völlig offen - da Suchmaschinen wie Google meist sowieso nur Textschnipsel anbieten - und dann auf die entsprechende Homepage referieren. Für das Leistungsschutzrecht stimmten 293 von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich.
Harter Konflikt mit Google
Vor allem der Suchmaschinenkonzern Google hatte sich mit bundesweiten Kampagnen gegen den Bundestagsbeschluss gestemmt. Die Verlage argumentieren, dass Google vom Nachrichtenangebot der Verlage profitiert und Werbeeinnahmen generiert. Google wiederum argumentiert, dass die Verlage durch die Verbreitung ihrer Nachrichten auf den Suchmaschinen profitieren. In Frankreich einigten sich die Verlage und Google nach heftigem Schlagabtausch außergerichtlich: Dort zahlte der Suchmaschinenkonzern eine pauschale Summe in einen Verlagsfonds für digitale Projekte - und bietet die Nachrichen der Verlage weiterhin ungehindert an.
Das Leistungsschutzrecht wurde auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Zuvor hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil in dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt worden seien. Der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes NRW, WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus, dagegen nannte das Leistungschutzrecht ein „faires Instrument.
Bundesrat will gegen das Gesetz stimmen
Der Beschluss eröffnet zum Beispiel die Möglichkeit, mit Google und Co. darüber zu sprechen, wie man eine gemeinsame Regelung über einen Ausgleich dafür findet, dass Google mit unseren Inhalten Geld verdient. Dass wir ordentlichen Journalismus auch digital refinanzieren können, hängt aber auch davon ab, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nicht immer weiter im Netz ausdehnt und dort umsonst eine Digitalzeitung anbietet. Insofern ist das Leistungsschutzrecht nur ein Schritt in die richtige Richtung zum Erhalt der Meinungsvielfalt.“
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Der Bundesrat mit seiner rot-grünen Mehrheit will gegen das Gesetz stimmen. „Das Leistungsschutzrecht ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig“, stellte Nienhaus klar. „Der Bundesrat kann es ablehnen und dann muss es erneut im Bundestag beschlossen werden. Ich werbe aber auch bei SPD, Grünen und Linkspartei dafür, das geistige Eigentum auch im Internet zu schützen. Sonst wird Deutschland kulturell ärmer.“(dpa)