Berlin/Essen. . Der Internet-Konzern hat eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urheberrecht, die Verdienstmöglichkeiten aus Onlinewerbung und der geplanten Gesetzeseinführung.
Der Internetkonzern Google übt massiv Druck auf die Politik aus. Ziel ist es, das geplante Leistungsschutzrecht zu verhindern. Das neue Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag beraten. Damit schaltet sich das Unternehmen erstmals mit einer breit angelegten Kampagne auf seiner Internetseite in die Debatte über ein Gesetzesvorhaben ein. Unter dem Link „Verteidige Dein Netz“ fordert Google seine deutschen Nutzer auf, sich an ihren Bundestagsabgeordneten zu wenden und diesen zu einem Nein gegen das Gesetzesvorhaben zu bewegen. Ein bisher einmaliger Vorgang in Deutschland.
„Das ist schäbig“
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Leistungsschutzrechts vor, das Presseverlagen „das ausschließliche Recht“ einräumt, „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Anbieter von Suchmaschinen wie etwa Google müssen demnach Lizenzen von Presseverlagen erwerben. Googles Deutschland-Chef Stefan Tweraser sagte, das Gesetz bedeute weniger Informationen für die Bürger und höhere Kosten für die Unternehmen.
Mit Kritik reagierten die Verleger. „Das geistige Eigentum schutzlos zu machen, wie Google es offenbar vorhat, rührt an die Grundfesten unseres Wohlstandes“, so Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe und Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes NRW. Geistiger Diebstahl dürfe kein Massenphänomen werden, „sonst ist unabhängiger Journalismus in Deutschland bald am Ende. Dass Google seine Macht im eigenen wirtschaftlichen Interesse so schamlos ausnutzt, ist schäbig.“
Bei dem Streit geht es um Urheberrechte, den Umgang mit Presse-Erzeugnissen und um viel Geld. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Leistungsschutzrecht – was ist das?
CDU und FDP wollen ein Gesetz einführen, das nicht nur – wie bislang – Texte und Fotos in Presseprodukten schützt, sondern das Angebot insgesamt. Dabei geht es schon um kleine Auszüge, beispielsweise Vorspanne oder knappe Einleitungstexte, wie sie in der Nachrichtenübersicht bei „Google News“ erscheinen. Darin wird kurz angerissen, worum es in dem Text geht. Der Leser kann dann den Text anklicken und weiterlesen.
Der Streitpunkt
Der Internetriese Google ist eine Geldmaschine. Er machte im vorigen Jahr rund 7,5 Milliarden Euro Gewinn. Haupteinnahmequelle ist die Onlinewerbung – auch mit Hilfe der journalistischen Online-Texte der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Rund 44 Prozent der Internet-Werbung landeten letztes Jahr in der Google-Kasse.
Die Print-Produkte sollen nun mit dem geplanten Gesetz rechtlich geschützt werden – oder die Verlage sollen per Lizenzgebühren an den Online-Werbeeinnahmen beteiligt werden. Das neue Gesetz soll Presseverlagen „das ausschließliche Recht“ geben, „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“.
Das sagt Google
„Ein Leistungsschutzrecht bedeutet weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen“, begründete Stefan Tweraser, Deutschland-Manager des Unternehmens, gestern die Google-Kampagne. Und weiter: „Das Suchen und Finden, eine Grundfunktion des Internets, würde durch ein Leistungsschutzrecht gestört. Wir bitten die Internetnutzer, sich dafür einzusetzen, dass sie auch in Zukunft das finden, was sie suchen.“
Das Unternehmen fordert Internet-User auf, sich direkt an den Abgeordneten aus ihrem jeweiligen Wahlkreis zu wenden und bietet dazu eine „MdB-Landkarte“, auf der Kontaktinformationen der Parlamentarier und ihrer Büros gebündelt angeboten werden.
So reagieren die Verleger
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) verurteilten die Kampagne als „üble Propaganda“. Es sei ein Unding, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung einseitig für die eigenen Ziele nutze. Und weiter: „Wir sind überrascht, dass ein Wirtschaftsunternehmen so auftritt. Es ist doch selbstverständlich, dass jemand, der einen Inhalt gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt. Die private Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie bisher.“
Das ist im Bundestag geplant
Der Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht wird am Donnerstag im Parlament eingebracht. Eigentlich sollte dies ohne Aussprache geschehen, nun ist aber auf Initiative einiger Abgeordneter doch eine Debatte im Plenum angesetzt. Diese wird allerdings erst am späten Abend gegen 22.30 Uhr stattfinden.
Das sagen Politiker
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich kritisch zur Google-Kampagne. „Es gibt noch andere Suchanbieter als Google“, sagte sie dem Handelsblatt. Die Ministerin zeigte sich demnach erstaunt, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen versuche, die Meinungsbildung zu monopolisieren.
"Google is your Friend"
Der CDU-Rechtspolitiker und Bundestagsabgeordnete Peter Beyer erklärte gegenüber dieser Zeitung: „Ich halte diese gigantische Aktion für reichlich überzogen.“ Google habe eine „immense Wirtschaftsmacht und setzt diese für seine Kampagne ein. Das Leistungsschutzrecht richtet sich nicht gegen die digitale Wirtschaft und wird den freien Informationsfluss nicht stoppen“.