Düsseldorf. Nach der Entscheidung zum Kanal-TÜV im Landtag droht nun eine Klage. Der Verband „Haus und Grund“ prüft rechtliche Schritte. „Die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle ist mit erheblichen Kosten verbunden. Dabei werden Hausbesitzer ungleich behandelt“, sagte der NRW-Präsident des Verbandes, Klaus Stallmann.
Der Hauseigentümerverband „Haus und Grund“ prüft eine Klage gegen den umstrittenen Kanal-TÜV in NRW. „Die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle ist mit erheblichen Kosten verbunden. Dabei werden Hausbesitzer ungleich behandelt“, sagte der NRW-Präsident des Verbandes, Klaus Stallmann, der WAZ Mediengruppe. Nach monatelanger Debatte hatte Rot-Grün am Mittwoch Abend im Landtag grünes Licht für den Kanal-TÜV gegeben. Danach gilt:
- In Wasserschutzgebieten müssen private Abwasserrohre von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis 2015 geprüft werden.
- Neue Gebäude in Schutzgebieten müssen bis 2020 geprüft werden.
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten legen Kommunen per Satzung fest, ob und wann eine Prüfbescheinigung notwendig wird.
- In Kommunen, die bereits per Satzung eine Dichtheitsprüfung angeordnet haben, besteht die Regelung fort.
Drängen auf Satzungsänderung
Der Hauseigentümerverband will nun in betroffenen Kommunen auf eine Satzungsänderung drängen, damit für Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten künftig auf den Kanal-TÜV verzichtet wird.
Der CDU-Experte Josef Hovenjürgen warf der Koalition vor, den Kommunen den Schwarzen Peter für die Entscheidung zu übertragen. „Es gibt keinen Beleg, dass von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Gefahr für das Trinkwasser ausgeht“, sagte Hovenjürgen der WAZ Mediengruppe. CDU und FDP hatten verlangt, dass der Kanal-TÜV nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden muss.
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Nach Schätzungen des Eigentümerverbandes kostet eine Dichtheitsprüfung zwischen 300 und 600 Euro. Mittlere Schäden müssen innerhalb von zehn Jahren behoben werden – bei Einsturzgefahr sofort. Zwölf Prozent der Landesfläche liegen in Wasserschutzgebieten – in Köln sind sogar mehr als 50 Prozent betroffen.
In Härtefällen stehen Förderprogramme und zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Die SPD betonte, dass die Städte außerhalb der Wasserschutzgebiete Entscheidungsfreiheit erhalten, ob Abwasserrohre geprüft werden müssen. Für die FDP ist der Beschluss ein „fauler Kompromiss“.
Kraft spricht von bürgerfreundlicher Lösung
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte eine bürgerfreundliche Lösung versprochen. Dieses Versprechen habe sie gebrochen, klagte CDU-Experte Hovenjürgen. CDU und FDP bemängeln, dass die Auflagen unverhältnismäßig und unüberschaubar seien.
Alle Fachleute hätten in der letzten Anhörung im Landtag deutlich gemacht, dass die Trinkwasserqualität in NRW ausgezeichnet sei. „Der grüne Umweltminister Remmel macht ideologiebestimmte Politik“, kritisierte Hovenjürgen.