Sprockhövel. Zahlreiche Sprockhöveler Hausbesitzer warten auf eine Information zum so genannten Kanal-TÜV. Sie wollen wissen, ob sie nach dem neuen Gesetzentwurf, der von der Landesregierung allerdings noch nicht verabschiedet wurde, ihren Schmutzwasserkanal durchleuchten lassen müssen.

Zahlreiche Sprockhöveler Hausbesitzer warten auf eine Information zum so genannten Kanal-TÜV. Sie wollen wissen, ob sie nach dem neuen Gesetzentwurf, der von der Landesregierung allerdings noch nicht verabschiedet wurde, ihren Schmutzwasserkanal durchleuchten lassen müssen. Doch die Sprockhöveler Einwohner sind da nicht alleine. Auch die Fachleute der Stadtverwaltung warten auf Einzelheiten und sind verunsichert.

„Nach den langen Diskussionen um dieses Thema und nach den vielen Änderungen der Durchführungsbestimmungen blickt kaum noch jemand durch, denn nichts Genaues weiß man. Da geht es uns als Verwaltung, die das Gesetz in der Kommune umsetzen muss, nicht anders als den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Beigeordneter und Baudezernent Bernd Woldt auf Anfrage.

Ob in Sprockhövel überhaupt jemand seinen Schmutzwasserkanal für viel Geld von einer Videokamera durchfahren lassen muss, scheint unklar zu sein.

Mittelstraße bis Niedersprockhövel

Nach dem, was bisher bekannt ist, geht es bei der Dichtheitsprüfung um die zentrale Frage, in welcher der drei möglichen Stufen einer Wasserschutzzone eine Stadt liegt. Bei Gebieten, die den Wasserschutzzonen 1 oder 2 zuzurechnen sind – dabei handelt es sich um Gebiete, die dicht an Talsperren oder Flüssen liegen – scheint die bisher bekannte Regelung wohl eindeutig für einen Kanal-TÜV zu sprechen.Das Sprockhöveler Stadtgebiet, so Bernd Woldt, liege zum größten Teil – angefangen vom nördlichen Teil der Mittelstraße in Haßlinghausen bis einschließlich Niedersprockhövel – in der Wasserschutzzone 3.

"Kein Grundstückseigentümer sollte aufgefordert werden, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen"

Am 25. Oktober teilte der Städte- und Gemeindebund der Verwaltung mit: „In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis 31. Dezember 2015 beibehalten werden. Dies gilt für Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.“

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch außerhalb von Schutzgebieten Leitungen überprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen. Außerhalb von Schutzgebieten sollen die Prüfungen entfallen. Zudem heißt es: „Wir empfehlen, zunächst abzuwarten, wie die gesetzlichen Neuregelungen aussehen. Kein Grundstückseigentümer sollte aufgefordert werden, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.“ Dazu Woldt: „Genau das machen wir jetzt, bei all den Ungereimtheiten.“