Düsseldorf. . Mit einer erneuten Verfassungsklage wollen sich mehr als 80 ländliche Kommunen gegen eine finanzielle Benachteiligung durch das Land NRW wehren. Der Streit dreht sich um unterschiedliche Bemessungen bei den Landeszuschüssen für Hartz IV-Haushalte an Kommunen.

Aus Sicht kleiner ländlicher Kommunen verteilt das Land jährlich mehr als 300 Millionen Euro von Landgemeinden zugunsten des Ruhrgebiets um. So erhielten Städte für einen Hartz-IV-Haushalt bei Kosten von 4200 Euro fast 7800 Euro Zuweisungen. Große Städte mit vielen Hartz-Empfängern profitieren von dieser Regelung.

Nachdem bereits gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 eine Verfassungsklage läuft, planen die Landgemeinden im Mai auch gegen das GFG 2012 den Gang nach Münster. „Der Versuch, die maroden Gemeinden zulasten der gesunden zu sanieren, ist verfassungsrechtlich nicht zu halten“, mahnte Rechtsanwalt Michael Hoppenberg. Das hätten Urteile in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bestätigt.

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Die kleinen Kommunen beklagen, dass sich die Schere bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren zulasten der ländlichen Kommunen weiter geöffnet habe. Kommunen, die die Arbeitslosenquote senkten, würden bestraft, während der Soziallastenansatz Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich fördere.

„Zwei Milliarden Euro mehr“

Trotz der Rekordsumme von jährlich 8,4 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund sehen sich die Kommunen nicht in der Lage, Mehrkosten für die Integration von Behinderten (Inklusion), die Schülerförderung oder die Krankenhausfinanzierung ohne zusätzliche Schulden zu leisten. „Wir brauchen zwei Milliarden Euro mehr“, sagte der Coesfelder Bürgermeister Heinz Öhmann (CDU). Von 396 NRW-Gemeinden hätten 2011 gerade acht Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.