Isselburg. . CDU-Fraktion will das Thema Gemeindefinanzierungsgesetz auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Ende Februar setzen.

In Zeiten von Haushaltssicherung und klammer Kasse trifft die Stadt Isselburg die Kürzung der Schlüsselzuweisungen besonders hart. Daher regt die CDU–Fraktion an, sich an der Verfassungsklage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012, die durch die Sozietät Wolter Hoppenberg, Hamm/Münster betreut wird, zu beteiligen. Frank Häusler, Fraktionsvorsitzender der CDU, beantragt daher die den Punkt „Beteiligung Isselburgs an der Verfassungsklage gegen das GFG 2012“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 27. Februar aufzunehmen.

Gründe, dass der Rat diesem Antrag zustimmen sollte, gibt es für die CDU genügend. Schon das GFG 2011 führte bei rund 260 von knapp 400 Kommunen zu Kürzungen der Schlüsselzuweisungen von bis zu 80 Prozent, so Frank Häusler. Die Umverteilungen innerhalb der vorhandenen Finanzausgleichsmasse gingen dabei insbesondere zu Lasten des kreisangehörigen und ländlichen Raums. Konkret erhält Isselburg 820 273 Euro weniger (2010: 3.420.020 Euro; 2013: 2.599.742 Euro)

Fast 30 Millionen Euro Verlust

Für den gesamten Kreis Borken ist von 2010 (77.562.406 Euro) bis 2013 (49.062.556 Euro) ein Verlust von fast 30 Millionen Euro im Jahresvergleich festzuhalten. Damit billigt die rot-grüne Landesregierung einem Einwohner im Münsterland im Jahr 2013 lediglich 125 Euro zu, wohingegen ein Einwohner der Städten und Gemeinden des Ruhrgebietes 604 Euro erhält.

Ein verfassungsrechtliches Vorgehen gegen das GFG 2012 ist damit nunmehr für die Stadt Isselburg geboten und aus Sicht des kreisangehörigen und ländlichen Raumes eigentlich unabdingbar, so die CDU-Fraktion. Schon jetzt gibt es zahlreiche Kommunen in NRW, die gegen das GFG 2012 eine Verfassungsbeschwerde, begleitet von der Sozietät Wolter Hoppenberg, Hamm/Münster, erheben werden. Von den 46 bereits am Verfahren GFG 2011 beteiligten Kommunen hat die überwiegende Zahl bereits heute die Entscheidung getroffen, erneut zu klagen. Derzeit hätten bereits sechs weitere Kommunen ihre Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde beschlossen.

Kosten: 6 200 Euro

Die Kosten dieses Verfahrens werden allein durch die neu beteiligten Kommunen getragen. Diese sollen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, welcher auch durch die Kommunen des Verfahrens GFG 2011 geleistet wurde.

Dies bedeutet, dass der Stadt Isselburg durch eine Beteiligung an dem Verfahren gegen das GFG 2012 Kosten in Höhe von 6 200 Euro netto entstehen würden.