Berlin. . Familienministerin Kristina Schröder (CDU) fordert eine flexible gesetzliche Regelung der Wunscharbeitszeit aller Beschäftigten - denn zu oft ende die Teilzeit für Frauen in einer ungewollten Einbahnstraße.

Teilzeitarbeit ist für viele Familien ein Segen – kann aber auch zum Fluch werden: Frauen, die nach der Familienpause wieder Vollzeit arbeiten wollen, haben es oft schwer. Endstation Teilzeit? Julia Emmrich sprach mit Familienministerin Kristina Schröder (CDU).

Ist Teilzeit eine Falle?

Kristina Schröder: Nein. Wer von Teilzeit-Falle spricht, unterstellt, Frauen seien dumme Wesen, die aus Versehen in Fallen tappen. Vor einer Entscheidung für Teilzeit wägen die meisten sehr sorgfältig ab: Teilzeit bedeutet nicht nur weniger Einkommen, viele haben auch zu Recht Sorgen vor schlechteren Karrierechancen. Trotzdem sagen die meisten: „Das ist es mir wert, weil ich in einer gewissen Phase im Leben mehr Zeit für ein Kind oder auch pflegebedürftige Angehörige haben will.“

Jede siebte Frau, die Teilzeit arbeitet, würde lieber Vollzeit arbeiten.

Schröder: So gut wie niemand will sein ganzes Leben in Teilzeit arbeiten. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass Teilzeit genau das sein kann, was sich die meisten wünschen: eine Phase im Leben.

Was muss passieren?

Schröder: Im Moment ist die Einbahnstraße rechtlich zementiert: Seit 13 Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf Teilzeit. Aber es gibt umgekehrt keinen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung. Da läuft also etwas schief. Was wir brauchen, ist ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit.

Einklagbar?

Schröder: In der Tat: Wir brauchen einen einklagbaren Anspruch. Die Unternehmen sollten aber bei wirklich dringenden Gründen widersprechen können. Gerade in kleineren Unternehmen kann das für den Bestand des Betriebes nötig sein. Die Nachweispflicht läge in solchen Fällen dann aber bei den Arbeitgebern – und wir wissen aus vergleichbaren Prozessen, dass die Arbeitsrichter solche Bedenken sehr streng prüfen.

Soll jemand auch nach zehn oder 15 Jahren noch Anspruch auf seine alte Vollzeitstelle haben?

Schröder: In einem ersten Schritt muss sichergestellt sein: Die Entscheidung für Teilzeit ist keine Endstation. Die Teilzeitphase muss deshalb befristet werden können. Im Moment ist der Schritt, in Teilzeit zu gehen, nur unbefristet möglich. Mit den bekannten Folgen.

Muss dann eine junge Mutter, die sich für Teilzeit entscheidet, exakt sagen, wann sie wieder in Vollzeit geht? Ist das zumutbar?

Schröder: Das wäre jedenfalls ein erster Schritt nach vorne und bereits viel besser als die heutige Rechtslage. Sehr oft ist es doch so, dass bestimmte Termine gut abschätzbar sind: Viele wollen nach dem zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes wieder Vollzeit arbeiten, andere erst, wenn das Kind in die Schule kommt. Wichtig wäre, dass das Gesetz zulässt, dass sich Arbeitnehmer später bei ihren Arbeitszeitwünschen noch mal korrigieren. Das wäre lebensnah.

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit für Männer?

Schröder: Wir haben junge Väter mit Kindern unter drei Jahren gefragt, wie ihre Wunscharbeitszeit aussieht. Viele würden ihre Arbeitsstunden gerne auf 30 bis 35 Stunden reduzieren, aber sie trauen sich nicht.

Würden sich mehr Männer für Teilzeit entscheiden, wenn sie wüssten, dass es nicht das Ende der Karriere ist?

Schröder: Da bin ich mir sicher, denn die meisten Väter sind nicht sehr glücklich, wenn sie ihre Kinder nur am Wochenende wach erleben.

Warum gibt es den Rechtsanspruch nicht längst? Bremst die FDP?

Schröder: Realistisch betrachtet, wird das ein Projekt für die Zeit nach der Bundestagswahl. Ich bin mir mit meiner Kollegin Ursula von der Leyen vollkommen einig, dass wir den Rechtsanspruch dringend brauchen. Aber wir können leider nicht über die FDP hinwegregieren.