Düsseldorf. . In 26 Fällen wurden Drohnen in NRW seit 2009 zur Kriminalbekämpfung eingesetzt. Die Piratenpartei kritisiert den Einsatz der unbemannten Fluggeräte. Bisher werden die Drohnen in NRW nur zur Übertragung von Videobildern genutzt. Doch die Bundeswehr möchte auch bewaffnete Drohnen anschaffen.

Die nordrhein-westfälische Polizei setzt seit Jahren auf den Einsatz von Drohnen. Seit 2009 wurden die unbemannten Fluggeräte insgesamt 26 mal zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Das geht aus einem Antwortschreiben von Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion hervor, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Die Piraten kritisieren die Benutzung der Drohnen scharf.

Bundeswehr will waffenfähige Drohnen

Die USA setzen Drohnen zunehmend im Anti-Terror-Kampf ein und auch die Bundeswehr möchte bewaffnete beziehungsweise waffenfähige Drohnen-Systeme beschaffen. In Nordrhein-Westfalen sind laut Innenministerium zwei Fluggeräte im Besitz der Polizei - allerdings nur zur Übertragung von Live-Videobildern und nicht mit Waffen bestückt. Der Kaufpreis lag bei knapp 64.000 und 69.000 Euro.

Bereits seit 2005 erprobt die Polizei den Einsatz von Drohnen. Seit 2009 stiegen die Fluggeräte insgesamt 26 mal in die Lüfte - allein im Jahr 2010 waren es zehn Einsätze. Ein Großteil davon wurde laut Innenministerium zur Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Cannabisplantagen benutzt. Zudem machten die Ermittler im Vorfeld von Durchsuchungen Bilder und erstellten Luftbilder von Tatorten. Genaue Details zu den Einsätzen verweigert das Ministerium mit dem Verweis auf laufende Strafverfahren sowie aus taktischen Gründen.

Piraten kritisieren "schweren Grundrechtsreingriff"

Während sich die Behörden von der modernen Technik neue Erkenntnisse versprechen, sehen Kritiker in den Drohnen eine unzulässige Überwachung von zum Teil unbeteiligten Personen. Der Piratenabgeordnete Daniel Schwerd bezeichnet die verdeckte Bildüberwachung als "schweren Grundrechtsreingriff". Zudem lasse die rechtliche Grundlage, auf der die Einsätze basierten, viele Fragen offen. "Die angewendeten Rechtsordnungen sind auf Drohneneinsätze nicht ausgelegt", bemängelte Schwerd.

Positiv hebt der Piraten-Politiker hervor, dass die Drohnen angeblich nicht zur Überwachung von Großveranstaltungen eingesetzt wurden. Aber auch auf der Jagd auf Cannabisplantagen könnten durchaus auch "völlig unschuldige Menschen gefilmt werden". "Hier treten die Ermittler das Persönlichkeitsrecht von unbescholtenen Bürgern mit Füßen", sagte Schwerd.

Einsatz nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten

Und selbst wenn gewährleistet werde, dass nur die Verdächtigen gefilmt werden, sei immer noch nicht die Rechtsgrundlage vollständig geklärt. "Denn wenn man auf dem Boden in das Gelände eindringen wollen würde, wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Aber ein Lufteinsatz wird einfach so durchgeführt", kritisierte er. Das Innenministerium erkennt hingegen keinen Rechtsverstoß und verweist auf die Strafprozessordnung.

Die Piraten befürchten, dass die Drohnen sehr schnell auch bei leichtesten Vergehen eingesetzt werden. "Wir fordern das Innenministerium eindringlich auf, Überwachungsdrohnen nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten einzusetzen und dabei die Persönlichkeitsrechte aller Bürger zu berücksichtigen", sagte Schwerd. (dapd)