Stuttgart. . Das interne Papier des Bundesverkehrsministeriums zum Großbauprojekt Stuttgart 21 könnte nun auch juristische Folgen haben. Das “Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ hat nach eigenen Angaben eine Anzeige wegen Verdachts auf Untreue und Betrug gegen die Deutsche Bahn gestellt.

Das interne Dossier des Bundesverkehrsministeriums zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" hat womöglich juristische Konsequenzen für Spitzenmanager der Deutschen Bahn (DB). Das "Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21" hat nach eigenen Angaben am Montag bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gestellt. Tatvorwürfe seien Untreue und Betrug.

Bündnissprecher Eisenhart von Loeper und der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, begründeten ihren Schritt unter anderem damit, dass die Bahnmanager wider besseres Wissen den Aufsichtsrat des Unternehmens nicht rechtzeitig über die Kostenexplosion bei "Stuttgart 21" informierten hätten. Auch hätten sie ohne Rechtsgrundlage Bauaufträge erteilt und weiter bauen lassen.

Milliardendefizit sei frühzeitig bekannt gewesen

Von Loeper und Reicherter machten geltend, das Milliardendefizit und die damit weggebrochene Finanzierung des Projekts seien dem Bahnvorstand nach verlässlichen Informationen seit Anfang Juli 2012 bekannt gewesen. Diesen Sachverhalt nach dem Motto "Augen zu und durch" zu verschweigen und daraus weder einen Vergabe- noch einen Baustopp für "Stuttgart 21" abzuleiten, begründet ihrer Auffassung nach den Straftatbestand der Untreue.

Beim Projekt "Stuttgart 21" soll unter anderem der bestehende Stuttgarter Kopfbahnhof durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof ersetzt werden. Die Bauarbeiten begannen im Februar 2010. Im Dezember 2012 hat der Bahnvorstand eingeräumt, dass der vereinbarte Finanzrahmen für "Stuttgart 21" von 4,5 Milliarden Euro deutlich überschritten wird. Vertreter der Bahn AG bezifferten die absehbaren Mehrkosten auf 1,1 Milliarden Euro. Außerdem berge das Projekt weitere Risiken in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro. (dapd)