Düsseldorf/Berlin. „Hochgradiges Versagen“ wirft der Deutsche Philologenverban der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität vor: In dem Verfahren, das zur Aberkennung von Ministerin Schavans Doktortitel führte, seien „katastrophale Fehler“ gemacht worden.
Nach der Aberkennung des Doktortitels von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) steht die Universität Düsseldorf in der Kritik. Der Deutsche Philologenverband wirft der Heinrich-Heine-Universität „hochgradiges Versagen“ in dem Verfahren vor. Unabhängig vom Ausgang des nun folgenden Rechtsstreits müsse festgestellt werden, dass „unentschuldbare, ja katastrophale Fehler“ gemacht worden seien, sagte der Verbandsvorsitzende Heinz-Peter Meidinger am Donnerstag in Berlin.
Dazu zähle unter anderem, dass die Vertraulichkeit nicht gewahrt und kein externer Gutachter hinzugezogen worden sei. Ein interner Uni-Bericht war im vergangenen Herbst an die Öffentlichkeit gelangt. Auch Schavans Anwälte führen dies als Argument für ihre angekündigte Klage gegen die Entscheidung der Universität an.
Verband: Promotionen sollten von Unabhängigen geprüft werden
Nach dem monatelangen Verfahren gegen die CDU-Politikerin fordert der Philologenverband Konsequenzen für den Umgang mit Plagiatsvorwürfen. Es sei „höchste Zeit“, dass die Überprüfung von Examen und Promotionen den betroffenen Universitäten entzogen und an ein zentrales und unabhängiges Gremium abgegeben werde, sagte Meidinger. „Nur so kann verhindert werden, dass Verfahrensfehler, diffuse und auseinanderdriftende Bewertungsmaßstäbe und politische Einflussnahmen die Objektivität des Überprüfungsverfahrens gefährden.“ Die jeweilige Universität sei stets befangen, da es immer auch um das mögliche Versagen der für die wissenschaftlichen Arbeiten zuständigen Gremien gehe.
Hochschulverband: Verfahren war nicht rechtswidrig
Der Deutsche Hochschulverband - mit mehr als 24.000 Mitgliedern die größte Vereinigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Europa - nimmt die Universität Düsseldorf gegen die Kritik in Schutz. „Wir können nicht erkennen, dass das Prüfverfahren rechtswidrig war. Es wurde unseres Erachtens sehr sorgfältig durchgeführt“, sagte Verbandssprecher Matthias Jaroch am Donnerstag.
Die Kritik, es seien keine externen Fachgutachten eingeholt worden, ließ er nicht gelten. Dies sei zum einen nicht vorgeschrieben. Und zum anderen seien Gutachten berücksichtigt worden, die die CDU-Politikerin selbst beigebracht habe. Und dass vor Abschluss ein Zwischengutachten an die Presse gegeben wurde, sei zwar misslich, könne das Verfahren an sich aber nicht diskreditieren.
Zukunft von Schavans Honorarprofessur ist offen
Die Zukunft der Honorarprofessur von Annette Schavan an der Freien Universität (FU) Berlin ist offen. Ein Universitätssprecher sagte dazu am Donnerstag, dass sich die Hochschule nicht äußern wolle.
Schavan bot in diesem Semester am Seminar für Katholische Theologie der FU Berlin ein Seminar zum Thema „Religionsfreiheit. Eine neue Sicht des Konzils und die Rezeption in religiös pluralen Gesellschaften“ an. Die letzte der fünf geplanten Lehrveranstaltungen wurde dem Sprecher zufolge bereits am 23. Januar gehalten.
Eine Honorarprofessur ist nicht mit einem Honorar verbunden, die Lehre erfolgt in der Regel unentgeltlich. (dapd)