Düsseldorf. Nach der Abweisung eines Vergewaltigungsopfers macht jetzt die Politik Druck auf die Katholischen Kliniken. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens fordert den Zugang zur “Pille danach“ - zur Not auch durch die Kooperation mit einem niedergelassenen Arzt. Falls die katholische Klinik dies ablehnt, drohen Konsequenzen.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erhöht den Druck auf die katholische Kirche, Opfern von Vergewaltigungen bei einer stationären Versorgung in Kliniken den Zugang zur „Pille danach“ zu ermöglichen. Dies könne auch über eine Kooperation mit einem niedergelassenen Arzt sichergestellt werden. Falls die katholische Klinik dies ablehnt, schließt das Ministerium notfalls auch die Herausnahme der gynäkologischen Abteilung einer Klinik aus der allgemeinen Versorgung nicht aus.

Zwei katholische Krankenhäuser in Köln hatten mit dem Hinweis auf die Unvereinbarkeit der Verordnung der „Pille danach“ einem Vergewaltigungsopfer die gynäkologische Untersuchung zur Beweissicherung untersagt.

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Ministerin Steffens hält es aber für zwingend erforderlich, dass Opfer auch in konfessionellen Kliniken selbstbestimmt über die „Pille danach“ entscheiden können, um nicht von ihrem Peiniger schwanger zu werden. Schließlich erhalten die 400 NRW-Klinken vom Land für den Versorgungsauftrag jährlich 483 Millionen Euro für Investitionen und Bauvorhaben.

Steffens drängte auf eine bundeseinheitliche Regelung

Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hatte sich beschämt gezeigt über die Abweisung einer offenbar vergewaltigten Frau durch zwei Kölner Kliniken in katholischer Trägerschaft. Ein solcher Vorfall dürfe sich nicht wiederholen. Kardinal Meisner hatte aber darauf verwiesen, dass die Kirche die Position des absoluten Lebensschutzes nicht relativieren könne. Deshalb seien alle Maßnahmen ausgeschlossen, „welche die Tötung eines möglicherweise schon gezeugten Kindes bedeuten“.

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In einer Landtagsdebatte wies die Grünen-Abgeordnete Josefine Paul darauf hin, dass religiöse Erwägungen keinesfalls über den Opferschutz gestellt werden dürften. Die SPD-Abgeordnete Daniela Jansen stellte die Frage, ob eine Klinik, die die „Pille danach“ verweigere, in der allgemeinen Versorgung überhaupt zugelassen werden könne. Gesundheitsministerin Steffens stellte klar, dass nicht erkennbar sei, dass sich der Krankenhausträger in Köln pflichtwidrig verhalten habe. Das Ministerium will aber weitere Gespräche mit Vertretern der katholischen Kirche führen. Steffens drängte auf eine bundeseinheitliche Regelung mit Bundesregierung, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft, um künftig den Versorgungsauftrag auch konfessioneller Kliniken klarer zu regeln.

„Skandalöser Vorgang“ an Katholischen Kliniken

Vertreter der fünf Fraktionen im Landtag betonten, ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederholen. Steffens sprach von einem „skandalösen Vorgang“. CDU-Expertin Regina van Dinther erklärte, auch katholische Kliniken wiesen auf die Möglichkeit der „Pille danach“ hin, verschrieben sie aber nicht.

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Rund 70 Prozent der landesweit 400 NRW-Krankenhäuser sind in konfessioneller Trägerschaft – jede zweite Klinik ist katholisch.