Berlin. Der Widerstand der Opposition gegen das Betreuungsgeld hat nichts gebracht: Das Gesetz hat am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde genommen, es wird am 1. August in Kraft treten. Hamburg will nun vor dem Verfassungsgericht klagen. Der Senat hält den Bund bei Kinderbetreung nicht für zuständig.
Das Betreuungsgeldgesetz hat am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer scheiterten mangels Mehrheit in der Länderkammer mit ihrer Forderung, das umstrittene Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu verhandeln. Das Gesetz wird jetzt zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Eltern, die ab diesem Zeitpunkt für ihre zwei- und dreijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro. SPD und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt.
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Kraft: "Betreuungsgeld zielt in die falsche Richtung"
Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte, das Betreuungsgeld ziele in die völlig falsche Richtung. Statt genügend Kita-Plätze zu schaffen und den Eltern damit "echte Wahlfreiheit" zu ermöglichen, werde so ein überkommenes Frauen- und Familienbild zementiert. Dagegen bezeichnete Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) das Betreuungsgeld als wichtigen Bestandteil der Familienpolitik. Eltern sollten selbst entscheiden, ob ihr Kind besser in einer Kita oder zu Hause aufgehoben sei.
Der Hamburger Senat bereitet eine Verfassungsklage gegen das umstrittene Betreuungsgeld vor. Die Sozialbehörde habe zwei Professoren der Helmut-Schmidt-Universität und der Universität Hamburg damit beauftragt, den Antrag vorzubereiten und diesen vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten, teilte eine Behördensprecherin am Freitag mit. Das auf Druck der CSU vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeld soll zum 1. August 2013 eingeführt werden.
Kitas und Kindergärten in Witten
Hamburgs Senat hält Bund bei Kinderbetreuung nicht für zuständig
Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich bekommen. "Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild. Es hält vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien aus den Kitas fern", argumentierte der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). Der SPD-geführte Senat klagt, weil er den Bund nicht für zuständig hält. (dpa/dapd)