Essen. Über den Antrag der NPD, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt zu werden, soll offenbar zeitnah entschieden werden. Nach Informationen der WAZ Mediengruppe sollen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bis zum 12. Dezember Stellung nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht will offenbar zeitnah über das Begehren der NPD entscheiden, für demokratisch unbedenklich erklärt zu werden. Wie ein Sprecher der WAZ Mediengruppe bestätigte, sollen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat möglichst bis zum 12. Dezember zu dem Antrag Stellung nehmen, den die rechtsradikale Partei vor gut zwei Wochen in Karlsruhe eingereicht hat.
Darin beklagt die NPD, dass der "fortwährend" in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf der Verfassungswidrigkeit an ihre Adresse ihre Chancen im politischen Wettbewerb beeinträchtige und damit einem "faktischen Parteiverbot" gleichkomme.
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Dass das Gericht jetzt den drei Verfassungsorganen die Gelegenheit zu Stellungnahme einräumt, entspricht nach den Worten des Sprechers dem "normalen Geschäftsgang". Keineswegs lasse sich daraus auf die Bedeutung schließen, die der zuständige Zweite Senat dem Antrag der NPD zumisst. Es sei auch noch nicht absehbar, ob das Begehren Gegenstand einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe werde. Dies hänge nicht zuletzt davon ab, ob und wie sich die drei Verfassungsorgane äußerten. Eine Verpflichtung, der Aufforderung des Gerichts Folge zu leisten, bestehe für sie nicht.