Berlin. Die rechtsextremistische Partei will, dass Karlsruhe ihre Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Es ist dies der erste derartige Antrag in der Geschichte des Gerichts. Die Bundestagsparteien sehen darin einen Versuch der NPD, einem möglichen Verbotsverfahren zuvorzukommen.
Die NPD will mit einer Klage in Karlsruhe auf Feststellung ihrer eigenen Verfassungsmäßigkeit offenbar einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte, ein entsprechender Antrag der rechtsextremistischen Partei sei eingegangen. Dieser sei darauf gerichtet, festzustellen, dass die NPD "nicht verfassungswidrig" im Sinne des Grundgesetzes sei.
Es sei "in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts der erste Antrag einer Partei, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen", sagte der Gerichtssprecher. Wie viel Zeit die Prüfung des Antrages in Anspruch nehmen werde, sei derzeit nicht abzusehen.
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Nach dem relevanten Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
SPD und CDU sehen keine Chance für die NPD
SPD und CDU reagierten auf die NPD-Initiative mit einer Bekräftigung, das Verbotsverfahren der Partei voranzutreiben. Bund und Länder sollten nach Ansicht des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, „der NPD nicht die Initiative überlassen“. Sie müssten endlich selbst ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen, forderte er im Gespräch mit der WAZ-Mediengruppe.
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Die Länder seien sich einig, „nur Innenminister Friedrich zögert ein Jahr nach der Entdeckung des NSU immer noch“, beklagte der SPD-Politiker. Der NPD-Antrag in Karlsruhe, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, werde „keinen Erfolg haben“, so Oppermann. Er erinnerte daran, dass die V-Leute aus den NPD-Führungsgremien abgezogen wurden und dass 1000 Seiten an verwertbaren Beweisen dafür vorlägen, „dass die NPD antisemitisch, antidemokratisch und in Teilen gewaltbereit ist."
Jäger: Ideologie der NPD ist antidemokratisch
Der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), betonte, die NPD liefere die Begründung für ihre Verfassungsfeindlichkeit selber. „Ein Blick in die Stoffsammlung genügt, um festzustellen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, fügte er hinzu. Zum Vorgehen der NPD in Karlsruhe sagte er, „wenn die NPD unbedingt verboten werden möchte, kann sie sich ja selber auflösen.“
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NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) argumentierte in die gleiche Richtung: "Die NPD-Anträge sind ein durchsichtiger und dreister Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen. Denn es steht ganz klar fest: Die NPD bereitet den Boden für braune Gewalt, ihre Ideologie ist menschenverachtend, fremdenfeindlich und antidemokratisch. Deshalb wäre ein Verbot dieser verfassungsfeindlichen Partei durch das Bundesverfassungsgericht ein großer Erfolg für die wehrhafte Demokratie."