Berlin. Unzulässig und unsinnig - mit diesen Worten hat ein Sprecher des Innenministeriums den Gang der rechtsextremen NPD vor das Bundesverfassungsgericht kommentiert. Die Partei will sich von Karlsruhe ihre Grundgesetztreue bescheinigen lassen. Nichts als ein PR-Schachzug, meinen Berliner Politiker.

Die Bundesregierung hält den von der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Antrag zur Prüfung ihrer Grundgesetztreue für Humbug. "Formell ist der Antrag unzulässig und informell könnte man auch sagen: Unsinn", sagte ein Sprecher von Innenminister Hans-Peter Friedrich am Mittwoch in Berlin. Der direkte Gang zum obersten deutschen Gericht sei normalerweise nicht zulässig, die NPD müsse sich erst an die Verwaltungsgerichte wenden. Zudem sei Karlsruhe nur für die im Grundgesetz genannten Fälle zuständig. Auch könnten Parteien keine Verfassungsbeschwerde erheben.

Die NPD hatte am Dienstag in Karlsruhe einen Antrag eingereicht, um ihre Verfassungstreue im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes prüfen zu lassen. Die Partei sieht ihre Rechte nach eigenen Angaben dadurch verletzt, dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet werde, ohne aber einen Verbotsantrag zu stellen.

Innenminister wollen am 5. Dezember über NDP-Verbotsantrag abstimmen

Der Sprecher von Innenminister Friedrich betonte, die Bundesregierung sehe keinen Anlass, von dem mit den Bundesländern abgestimmten Zeitplan für die Entscheidung über einen möglichen NPD-Verbotsantrag abzuweichen. Demnach sollen die Innenminister von Bund und Ländern am 5. Dezember einen Beschluss fällen, ob ein solches Verfahren in Karlsruhe beantragt werden soll. Am Tag darauf befassen sich mit dem Thema auch die Ministerpräsidenten der Länder, an dieser Konferenz nimmt auch der Bund teil.

Der Ministeriumssprecher räumte ein, der Antrag der NPD sei "prozessuales Neuland". Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die NPD sei antidemokratisch, fremdenfeindlich, verfassungsfeindlich und antisemitisch. Ein Verbotsantrag müsse aber sehr gut begründet und gut vorbereitet sein. Dazu werde das zusammengetragene Material intensiv geprüft. Durch ein zweites Scheitern würde für die Demokratie ein massiver Schaden entstehen. Eine abschließende Meinung der Regierung zu einem solchen Verbotsverfahren gebe es noch nicht, was Kanzlerin Angela Merkel den Ministerpräsidenten auch mitgeteilt habe.

Grüne nennen Antrag der NPD einen "PR-Schachzug"

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, bezeichnete den Antrag der NPD in Karlsruhe als "PR-Schachzug". Niemand dürfe sich deshalb dazu verleiten lassen, vorschnell einen Verbotsantrag zu stellen. Die Gebote der Stunde seien Besonnenheit und ein kühler Kopf. Auch Beck betonte, die NPD, deren NRW-Zentrale inzwischen in Essen sitzt, könne kein Verbotsverfahren gegen sich selbst beantragen. Die Partei müsse es hinnehmen, wenn sie als rechtsradikal und verfassungsfeindlich bezeichnet werde. "Nun versuchen die Braunen mal wieder, sich als Opfer des demokratischen Diskurses darzustellen", kritisierte Beck.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, forderte dagegen: "Wir müssen das NPD-Verbotsverfahren endlich selbst auf den Weg bringen." Die Beweise lägen vor, die Länder seien sich einig, nur Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zögere immer noch. "Alle drei Verfassungsorgane sollten klagen, auch die Bundesregierung", sagte Oppermann. Die Erfolgsaussichten seinen besser den je, da die V-Leute aus den NPD-Führungsgremien abgezogen worden seien.

Der erste Anlauf für ein Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht daran gescheitert, weil die Partei von V-Leuten unterwandert war. Bei den Ländern gibt es inzwischen eine breite Front von Befürwortern eines neuen Verfahrens. (reuters)