Berlin. Anfang Dezember wollen Innenminister von Bund und Länder über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren beraten. Dabei sei wichtig, dass die drei Verfassungsorgane eine einheitliche Position beziehen. Alles andere liefe auf eine Schwächung bei dem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei hinaus.
Mehrere Politiker der Union haben ein gemeinsames Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei einem neuerlichen Verfahren zum Verbot der NPD gefordert. Die drei Verfassungsorgane müssten in dieser Frage "zu einer einheitlichen Position zurückfinden", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) der "Leipziger Volkszeitung" vom Mittwoch. Alles andere liefe auf eine Schwächung bei dem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei hinaus.
Haseloff zeigte sich überzeugt, dass ein neues Verfahren Aussicht auf Erfolg hätte. "Die NPD verfolgt Ziele, die im Gegensatz zu den Werten des Grundgesetzes stehen, sie ist rassistisch, fremdenfeindlich und antidemokratisch." Die Partei bündele Kräfte, die sich auf die Grundrechte der Verfassung beriefen, aber die Gesellschaft zerstören wollten.
Angela Merkel sicherte Ländern Unterstützung bei Verbotsverfahren zu
Anfang Dezember wollen die Innenminister von Bund und Ländern eine Entscheidung über ein neues Verbotsverfahren treffen. Unter den Landesministern gibt es dafür viel Unterstützung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigt sich bislang aber wegen der hohen juristischen Hürden skeptisch. 2003 war ein Verfahren zum Verbot der NPD vor Gericht gescheitert. Die NPD hatte am Dienstag selbst beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Prüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit beantragt.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Laurenz Caffier (CDU), sagte der "Leipziger Volkszeitung", es werde im Dezember "hoffentlich einen einstimmigen Beschluss für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren geben". Nach Informationen der Zeitung sicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Ländern die Unterstützung der Bundesregierung bei einem neuen Verbotsverfahren zu.
Gegen die NPD sollte man große Entschlossenheit demonstrieren
Die Opposition bekräftigte ihre Unterstützung für ein NPD-Verbot. "Gegen die NPD sollten wir große Entschlossenheit demonstrieren", forderte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann in Berlin. "Alle drei Verfassungsorgane sollten klagen, auch die Bundesregierung." Innenminister Friedrich dürfe "die Verantwortung nicht auf die Länder abschieben".
Eine Partei kann in Deutschland nur dann verboten werden, wenn sie eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese nachweisbar in aktiv-kämpferischer Weise umsetzen will. Aussprechen kann ein Verbot nur das Bundesverfassungsgericht, und das nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. (afp)