Essen. Die NPD ist mit ihrer Beschwerde gegen die Polizei gescheitert: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht im Entzünden von Fackeln bei der Kundgebung am Freitagabend in Altenessen eine erhebliche Provokation am Jahrestag der Reichspogromnacht.
Die NPD darf bei ihrer Kundgebung Freitag Abend in Altenessen keine Fackeln entzünden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich der Auffassung der Polizei angeschlossen, Fackeln hätten eine „erhebliche Provokationswirkung“ am Jahrestag der Reichspogromnacht.
„Mit Blick insbesondere auf die Ereignisse, die am 9. November 1938 gerade auch in Essen stattgefunden haben, sei das Mitführen von Facken mit einem würdigen Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht, wie es anlässlich diverser Veranstaltungen in der Stadt beabsichtigt ist, nicht vereinbar.“ (Az: 14L 1362/12).
Mit oder ohne Fackel - das Bürgerbündnis „Essen stellt sich quer“ hat Gegenkundgebungen angemeldet.