Rauchmelder sind ab 2017 Pflicht in allen Wohnungen
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Düsseldorf. . Wohnungen in Nordrhein-Westfalen müssen ab 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für neu gebaute Wohnungen tritt die Pflicht schon Anfang 2013 in Kraft. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bauministeriums vor, der im Dezember vom Landtag verabschiedet werden soll.
Alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen müssen spätestens in vier Jahren mit einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Für Wohnungen im Bestand soll eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 gelten. Das sieht nach Informationen der WAZ der überarbeitete Gesetzentwurf des Bauministeriums vor, der Anfang Dezember vom Kabinett beschlossen werden soll.
Ursprünglich war Frühjahr 2015 als letzter Termin für Bestandsbauten angedacht. Für neu gebaute Wohnungen soll die Rauchmelderpflicht gelten, sobald das Gesetz im ersten Quartal des kommenden Jahres in Kraft tritt.
Für die erste Installation ist der Vermieter zuständig
In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren werden Rauchmelder dann verpflichtend vorgeschrieben. Eine zusätzliche Montage in Wohnzimmern und Küchen sei wünschenswert, hieß es. Ein Gerät kostet zwischen 10 und 30 Euro. Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer vornehmen. Für Pflege, Wartung und Batteriewechsel ist der Mieter zuständig.
In NRW sind insgesamt 8,6 Millionen Wohnungen betroffen. Zehn Bundesländer haben bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Bei Wohnungsbränden in Deutschland kommen jedes Jahr 400 bis 500 Menschen ums Leben, weitere 5000 erleiden schwere Verletzungen.
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