Essen.. Ihr Ärgernis, unser Thema: Leser Rolf Lütjens hat beim Kauf seiner Rauchmelder den guten Testergebnissen vertraut. Die Geräte funktionierten aber nicht. Worauf Sie unbedingt achten sollten.

Das Schild in einem Möbelgeschäft verhieß einen guten Kauf. Im Angebot war preisgünstige Sicherheitstechnik, „baugleich mit Rauchmeldern, die von der Stiftung Warentest als gut bewertet wurden“, stand dazu auf einem Schild. Doch zuhause angekommen und montiert, erwiesen sich alle drei erworbenen Geräte als untauglich und damit im Ernstfall eines Brandes gefährlich. „Beim ersten glimmte die Kontroll-LED“, sagt Leser Rolf Lütjens aus Essen, „sonst tat sich nichts.“ Der zweite Melder rührte sich erst gar nicht, der dritte schlug dagegen auch ohne Feuer sofort Alarm.

Lütjens erhielt zwar im Laden sein Geld zurück. Doch der Verkäufer habe die defekten Rauchmelder gleich an den nächsten Kunden verkauft. Also fordert er eine Pflicht zur technischen Kontrolle von Rauchmeldern, bevor sie in den Handel gelangen. „Wenn die Masse der Geräte nicht richtig geprüft wird, ist sicher viel Schund dabei“, vermutet Lütjens. Er schrieb dieser Zeitung, weil er wissen wollte: Wie kann ich mich schützen?

Vor der gleichen Frage könnten bald viele Bürger aus NRW stehen. Denn innerhalb der nächsten 14 Tage will die Landesregierung ein Gesetz beschließen, das den Einbau von Rauchmeldern in Neubauten und Eigenheimen ab dem 1. Januar 2013 vorschreibt. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist, die zwischen einem und drei Jahren dauern wird. Für den Einbau sind die Mieter oder die Eigennutzer zuständig. Der Landtag muss das Gesetz allerdings noch beschließen. Änderungen sind folglich nicht ausgeschlossen.

Vorsicht vor Markenpiraten

Die Neuregelung ist eine Reaktion auf Brände mit Todesopfern. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Gerade im Schlaf wird das tödliche, geschmacklose Gas oft nicht schnell genug bemerkt. Rauchalarm kann daher Leben retten.

Von technischen Schwächen bei den Rauchmeldern ist im Bauministerium nichts bekannt. „Wenn man zehn Euro investiert, sind die Geräte in Ordnung“, versichert Sprecher Maik Grimmek. Wer 40 Euro ausgebe, könne sich auf einen jahrelangen Betrieb ohne Wechsel der Batterie verlassen. Die neue Pflicht soll wie in anderen Bundesländern auch vergleichsweise lasch gehandhabt werden. Kontrollen sind nicht vorgesehen. Eine generelle technische Überprüfung der angebotenen Rauchmelder wird es laut Ministerium allerdings auch nicht geben.

Auch bei der Stiftung Warentest gibt es keine auffällige Häufung von Beschwerden über untaugliche Geräte. Allerdings bereitet die Stiftung einen aktuellen Test gerade erst vor. Experten raten dennoch zur Vorsicht, aus gutem Grund, wie Leser Rolf Lütjens erfahren hat. Denn Markenpiraten machen auch von sicherheitsrelevanten Produkten nicht halt. „In diesem Bereich ist leider eine Zunahme der Fälschungen zu verzeichnen“, warnt Phillip Hanske vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie. Im Fachhandel tauchen bislang kaum nachgemachte Markenwaren auf. Die Fälschungen werden meist von dubiosen Internethändlern geliefert. Hanske rät daher zum Einkauf im Fachhandel oder bei einem vertrauenswürdigen Online-Shop.

Missbrauch bei Werbung mit Testergebnissen

Gegen falsche Angaben zu Testergebnissen können sich Kunden jedoch kaum wappnen. Immer wieder machen Unternehmen mit dem Hinweis auf gute Bewertungen der Stiftung Warentest Reklame. „Bei der Werbung mit Testergebnissen gibt es tatsächlich Missbrauch“, bedauert die Sprecherin der Stiftung, Heike van Laak. Klagebefugt sind die Tester nicht. Das übernehmen die Verbraucherzentralen, die jedoch viel zu geringe Strafen für Schummler kritisieren.