Düsseldorf. . Rauchmelder für Neubauten sollen ab spätestens 1. Januar 2013 verpflichtend sein. Aber noch immer streitet die NRW-Regierung um das richtige Modell. Mieter oder Vermieter - wer soll verantwortlich sein? Zudem seien die Belange von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern nicht genügend berücksichtigt worden.

Die rot-grüne Landes­regierung ringt noch immer um das richtige Modell für die spätestens ab 1. Januar 2013 geplante gesetzliche Rauchmelder-Pflicht in NRW. Nach WAZ-Informationen hat das Sozialministerium überraschend Be­denken gegen die Pläne von Bauminister Michael Groschek (SPD) angemeldet, grundsätzlich Mieter und selbstnutzende Eigentümer für Installation und Wartung der Warngeräte verantwortlich zu machen. Die Belange von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern seien nicht genügend berücksichtigt worden, heißt es in Regierungskreisen.

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Eine Entscheidungsvorlage für das Landeskabinett liegt vorerst auf Eis. Offiziell wollten sich beide Ministerien nicht äußern: „Wir befinden uns in der Ressortabstimmung“, erklärten Sprecher beider Häuser. Das Justizministerium räumte ein, auch Alternativmodelle geprüft zu haben, nach denen der Vermieter vollständig oder teilweise für die Rauchmelder-Pflicht einstehen soll. „Rechtlich machbar wäre dies. Es ist jetzt eine Frage des politischen Willens“, so ein Justizsprecher.

Mit der Änderung der Landesbauordnung sollen Rauchmelder für Neubauten ab spätestens 1. Januar 2013 verpflichtend sein, für Bestandsgebäude wird es Übergangsfristen geben. Das NRW-Bauministerium hatte sich bei einem internen Treffen mit der Wohnungswirtschaft, den Mieterverbänden, einigen Industrievertretern und der Feuerwehr bereits am 10. Mai darauf verständigt, möglichst unbürokratisch jeden Wohnungsnutzer in NRW für funktionstüchtige Rauchmelder verantwortlich zu machen. Das mögliche Veto des Sozialministeriums irritiert deshalb die Wohnungswirtschaft.

Im Schadensfall wichtig

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Die gesetzliche Rauchmelder-Pflicht soll zwar in NRW ebenso wie in anderen Bundesländern keiner amtlichen Kontrolle unterzogen werden, kann aber im Schadensfall von Bedeutung sein. Werden Mitbewohner oder Gäste im Brandfall verletzt, hätte ein Verstoß gegen die Rauchmelder-Pflicht Konsequenzen. Am Versicherungsschutz eines Gebäudes ändert sich hingegen laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nichts.

Allein in der ersten Jahreshälfte 2012 sind in NRW 40 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen. Nach Schätzungen des Landesbauministeriums sind in zwei von drei Haushalten noch keine Rauchwarnmelder installiert.