Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung des Minijob-Verdienstes beschlossen. Danach dürfen ab dem 1.Januar 2013 Minijobber 450 Euro abgabenfrei verdienen. Minijobs werden zudem ab 2013 standardmäßig rentenversichert sein. Rentenversicherungfreiheit muss dann explizit beantragt werden.

Für Minijobs gilt künftig eine um 50 Euro höhere Verdienstgrenze als bisher. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit der Mehrheit von Union und FDP, die bisherige 400-Euro-Grenze zum Jahreswechsel auf 450 Euro anzuheben. Für sogenannte Midijobs soll künftig eine Obergrenze von 850 Euro gelten, ebenfalls 50 Euro mehr als bisher.

Die Koalition begründete die Neuregelung damit, dass die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigung seit deren Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise seither deutlich gestiegen seien.

Mit der Neuregelung soll zudem die Versicherungspflicht von Minijobbern in der Rentenversicherung zur Regel werden. Die Betroffenen können sich aber davon befreien lassen. Bislang konnten Minijobber umgekehrt die Vollmitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen.

Koalition erhofft sich durch Neuregelung zusätzlichen Mindereinnahmen

Ziel des Wechsels von einem "Opt-in" zu einem "Opt-out" ist es, dass sich mehr geringfügig Beschäftigte für die Versicherungspflicht entscheiden. Insgesamt rechnet die Koalition durch die Neuregelung gleichwohl mit Mindereinnahmen für die Sozialversicherungen von pro Jahr 90 Millionen Euro sowie mit Steuerausfällen von etwa 210 Millionen Euro.

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SPD, Grüne und Linke lehnten die höheren Verdienstgrenzen ab. "Minijobs schaffen eine Nische für unterbezahlte und schlecht abgesicherte Arbeit", erklärte SPD-Vize Manuela Schwesig. Von einer "beruflichen und finanziellen Sackgasse" sprach SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Zuvor hatten auch Sozialverbände und Gewerkschaften verlangt, Minijobs einzudämmen, statt sie noch auszubauen.

Für Minijobs gilt die volle Sozialversicherungspflicht

Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben dann aber auch keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Für die Arbeitgeber werden pauschale Beiträge fällig. Für Minijobs gilt im Prinzip die volle Sozialversicherungspflicht, allerdings müssen die Betroffenen nur reduzierte Beiträge entrichten. Für alle, die durch die Neuregelung künftig in eine andere Kategorie fallen, gilt der bisherige Status vorerst weiter. Sie können sich aber auch für die Anwendung der neuen Bestimmungen entscheiden. Für Midijobber ist diese Übergangsregelung bis Ende 2014 befristet. (afp/dapd)