Offenbach. Ab dem Jahr 2013 soll die bisherige freiwillige Möglichkeit, den Rentenbetrag des Arbeitgebers für Minijobs auf den vollen Rentenbeitragssatz aufzustocken, Regelfall werden. Ab dem nächsten Jahr müssen Minijobber damit generell vier Prozent ihres Monatverdientes an die Rentenversicherung abführen.

Geringfügig Beschäftigte müssen sich ab 2013 auf versicherungsrechtlich bedeutsame Änderungen einstellen. Ab dem Jahreswechsel dürfen sie bis zu 450 Euro monatlich in Minijobs verdienen. Bisher sind höchstens 400 Euro monatlich erlaubt. Im Zuge der Neuregelung soll auch die soziale Absicherung von Minijobbern verbessert werden. Das hat das Bundesarbeitsministerium beschlossen.

Minijobber müssen vier Prozent ihres Monatverdienstes an Rentenversicherung abführen

Vor diesem Hintergrund soll die bisher freiwillige Möglichkeit, den Rentenbeitrag des Arbeitgebers für Minijobs (derzeit 15 Prozent des Verdiensts) auf den vollen Rentenbeitragssatz aufzustocken, für Neuverträge ab dem kommenden Jahr zum Regelfall werden.

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2013 wird der volle Satz voraussichtlich 19 Prozent betragen. Ab dann müssten Minijobber in gewerblichen Tätigkeiten generell vier Prozent ihres Monatsverdiensts an die Rentenversicherung abführen.

450-Euro-Job soll auch künftig sozialabgabenfrei bleiben

Nur bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Minijobbers soll der 450-Euro-Job auch künftig sozialabgabenfrei bleiben. Das neue Verfahren hat für künftige Minijobber durchaus Vorteile: So steht ihnen nach ausreichend langer Versicherungszeit das komplette Leistungspaket der Rentenversicherung offen.

Dazu gehören etwa Reha-Leistungen, der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und der Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. (dapd)