Berlin. . Jede dritte Mutter wünscht sich eine tatkräftige Hilfe im Haushalt, doch viele scheuen die Kosten. Die Regierung prüft deshalb weitere steuerliche Erleichterungen für legale Minijobs. Wer bei der Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit schmerzhaften Folgen rechnen.

Putzen, bügeln, Kinder ­hüten: In Deutschland blüht der Schwarzmarkt für illegale Haushaltshilfen. In jedem zehnten Haushalt waren laut Forsa-Um­frage bereits Schwarzarbeiter mit Familienarbeit beschäftigt. Und der Bedarf wächst: Jede dritte ­Mutter wünscht sich eine bezahlte Haushaltshilfe, wie der gestern vorgestellte „Familienmonitor“ zeigt.

Doch viele scheuen die Kosten: ­Legale Haushaltshilfen sind hierzulande noch „ein Oberschichtenphänomen“, sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Das soll sich ändern.

„Ein Alarmsignal“ nennt Schröder die Zahlen aus der Schwarzmarkt-Umfrage. In einem internen Regierungspapier, das dieser Zeitung vorliegt, schlägt sie zwei Strategien gegen den Schwarzmarkt der Helfer vor: Schröder will Haushaltshilfen stärker als bisher steuerlich absetzbar machen und den Zugang zu legalen Arbeitskräften verbessern. Heißt: Wer eine Putzhilfe oder eine Kinderfrau sucht, soll durch professionelle Anbieter besser als bisher unterstützt werden.

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Von Julia Emmrich

35 Prozent der berufstätigen ­Eltern zwischen 25 und 60 Jahren, so das Papier, würden legale Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn der Staat sie dabei besser unterstützt. Damit wären sie auch auf der sicheren Seite. Denn bei Schwarzarbeit im Haushalt drohen empfindliche Geldstrafen.

Was geschieht, wenn jemand im Haushalt schwarzarbeitet?

Wer seine Hilfskraft nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe kann dann bis zu 5000 Euro betragen.

Was passiert, wenn eine Putzhilfe schwarzarbeitet und sich verletzt?

Das kann für Arbeitgeber teuer werden, da die verletzte Person nicht gegen Unfälle versichert ist. Unter Umständen drohen auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. Wenn man die Haushaltshilfe dagegen bei der ­Minijob-Zentrale anmeldet, ist sie gegen Unfälle versichert.

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Was ist zu tun, wenn man eine Haushaltshilfe anstellen möchte?

Es gibt Agenturen, die Haushaltshilfen anbieten. Wer eine Person ­direkt bei sich anstellen will, meldet sie bei der Minijob-Zentrale an. Das Formular kann man unter der Rufnummer 0355/290270799 ­bestellen oder unter www.minijob-zentrale.de erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Haushaltshilfe müssen es ausfüllen.

Wann muss man jemanden ­anmelden?

Wenn er oder sie regelmäßig in einem Haushalt arbeitet. Das trifft beispielsweise für den Gartenhelfer zu, der alle zwei Wochen den Rasen mäht. Wer allerdings nur einmal im Jahr zum Schneiden der Hecke kommt, muss laut Minijob-Zentrale nicht angemeldet werden.

Was passiert mit Hartz-IV-Beziehern, die in einem Haushalt schwarzarbeiten?

Ihnen droht ein Bußgeld, das sich etwa an der Höhe der Einnahmen orientiert. Zudem müssen sie ­Sozialleistungen zurückzahlen.

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Warum möchte fast jede vierte Haushaltshilfe nicht, dass der ­Arbeitgeber sie bei der Minijob-Zentrale anmeldet?

Ein Grund mag darin liegen, dass Haushaltshilfen mehrere Jobs ­haben und auf diesem Wege mehr als 400 Euro verdienen. Möglicherweise fürchten Haushaltshilfen auch den Papierkram, vor allem, wenn sie im Umgang mit Behörden wenig Erfahrung haben.

Welche Abgaben werden bei einem Minijob im Haushalt fällig?

Wer einen Minijobber beschäftigt, muss 14,4 Prozent zusätzlich zum Lohn an die Minijobzentrale ­bezahlen, etwa für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Unter dem Strich kann sich die ­Anmeldung aber auch finanziell lohnen, weil Steuerpflichtige 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Einkommensteuer absetzen können. Die Obergrenze liegt bei 510 Euro im Jahr.