Essen. . Eltern geben ihren Kinder so viel Taschengeld wie nie zuvor. Im Schnitt erhält ein Sechs- bis 13-Jähriger pro Monat 27 Euro. Allerdings sei ein ständiges Zustecken von Geld durch Eltern oder Angehörige nicht förderlich. Sonst würden die Kindern keinen angemessenen Umgang mit Geld lernen.

Der Deutsche Kinderschutzbund NRW warnt Eltern und Angehörige davor, Kindern bei finanziellen Engpässen ständig aus der Patsche zu helfen. „Den Kindern ab und an mal etwas Geld zuzustecken, wenn sie keines mehr haben, ist schon in Ordnung. Es sollte aber nicht zur Normalität werden“, sagt die Vorsitzende Marlis Herterich.

Die Kinderschützer sprechen allerdings von einem moralischen Recht der Kinder auf Zahlung eines Taschengeldes. Es müsse pünktlich und verlässlich gezahlt werden und den Jungen und Mädchen zur freien Verfügung stehen. Taschengeld sei wichtig, um Selbstständigkeit und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu üben. Dazu gehöre auch die Einsicht, dass nicht jeder Wunsch bezahlbar sei.

„Es fehlt in der Regel nicht an dem Notwendigen zum Lebens, wenn die Kasse der Kinder leer ist“, sagt Marlis Herterich. „Wenn sie ständig nur zu Oma oder Opa gehen müssen, um ihre Probleme zu lösen, schadet das den Kindern“, so die Kinderschützerin. Wollten Großeltern, Eltern, Woche­n­­end-Väter oder -Mütter die Kinder verwöhnen, müsse das nicht bedeuten, ihnen Geld zuzustecken. Sie sollten sich lieber Zeit für gemeinsame Erlebnisse nehmen.

Kritik vom Wohlfahrtsverband: Hartz-IV-Regelsatz erlaube keine Taschengeld-Zahlungen

Laut der jüngsten Kids-Verbraucher-Analyse bekommen die sechs Millionen Sechs- bis 13-Jährigen im Schnitt ein monatliches Taschengeld von 27 Euro, zehn Prozent mehr als 2011 und mehr als je zuvor in der 20-jährigen Geschichte der Analyse. Hochgerechnet verfüge der Nachwuchs in Deutschland somit über 1,85 Milliarden Euro Taschengeld pro Jahr. Hinzu kämen etwa eine Milliarde Euro an Geldgeschenken zu Geburtstagen oder Weihnachten – 210 Euro pro Kind. Sechs Prozent der 1600 befragten Kinder und Eltern bekamen beziehungsweise zahlten kein Taschengeld oder machten dazu keine Angaben.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW kritisiert, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren in Höhe von monatlich 251 Euro die Zahlung eines Taschengeldes nicht vorsehe. „Wir wünschen uns einen angemessenen Regelsatz, der es den Eltern ermöglicht, Taschengeld zu zahlen“, sagt eine Sprecherin. Die Ergebnisse der Kids-Verbraucher-Analyse machten deutlich, dass beim Taschengeld die Kluft zwischen Kindern aus besser gestellten Familien und Kindern aus Familien mit geringem Einkommen anwachse.