Essen. . NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält den Sanktionskatalog im Strafrecht für nicht ausreichend. Steuersünder etwa ließen sich durch Geldstrafen oft nicht beeindrucken. Er will effektivere Strafen: etwa den Entzug des Führerscheins, Vermögenseinzug oder die Verpflichtung zu sozialer Arbeit.

Im NRW-Justizministerium gibt es Überlegungen, den Sanktionskatalog im Strafrecht deutlich auszuweiten, um passgenaue Bestrafungen zu ermöglichen – etwa den Entzug der Fahrerlaubnis, die Verpflichtung zu sozialer Arbeit oder die Einziehung von Vermögen. Denn: Geld- und Haftstrafen allein reichen nach Ansicht des Ministeriums nicht aus, um Straftäter wirkungsvoll abzuschrecken.

„Wir prüfen derzeit intensiv, ob das Sanktionsrecht noch ausreichend ist. Wir brauchen ein Strafrecht, mit dem wir den einzelnen Straftäter effektiv bestrafen können. Insofern will ich eine Diskussion ohne Denkverbote. Die Vermögensstrafe, Fahrverbote oder gemeinnützige Arbeit sind dabei nur ein Teil der in Betracht kommenden Sanktionen“, sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gestern der NRZ. Ein reicher Steuerhinterzieher, so die Überlegung, wird von einer auch saftigen Geldstrafe kaum beeindruckt sein – umso mehr aber durch den langjährigen Entzug des Führerscheins.

Gewerkschaft der Polizei begrüßt den Vorstoß

Zugleich könnte durch eine Ausweitung des Sanktionskatalogs die Zahl derjenigen Menschen gesenkt werden, die in nordrhein-westfälischen Gefängnissen sitzen, weil sie Geldbußen nicht bezahlen können. Zurzeit kosten diese Gefangenen den Steuerzahler weit mehr als 100 000 Euro pro Tag. Sie könnten künftig besser zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Eine so weitreichende Änderung des Strafrechts kann nur auf Bundesebene geschehen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei aber noch nicht konkret geplant, hieß es gestern aus dem Ministerium. Gleichwohl begrüßt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Überlegungen Kutschatys. „Wir halten es für richtig, den Sanktionskatalog zu erweitern. Das deckt sich zum großen Teil mit den Positionen unserer Gewerkschaft“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo.

Obwohl nicht im Strafrecht verankert, wird der Einzug des Führerscheins bereits jetzt immer häufiger als Sanktionsmittel von den Kommunen in NRW eingesetzt: Sie sprechen Fahrverbote gegen Gewalttäter aus, denen die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs abgesprochen wird.