Straftäter da treffen, wo es ihnen besonders weh tut. Reichen die Statussymbole – das Auto – und Vermögen wegnehmen, Arme zu sozialer Arbeit verdonnern. Das ist ein Vorstoß von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der dem Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit vermutlich weit mehr entgegenkommt als die pädagogische Rundumbetreuung, die er jugendlichen Straftätern angedeihen lassen wollte. Gleichwohl: Beide Vorhaben entsprechen dem, was Experten raten. Und es stimmt ja: Es kann nicht verkehrt sein und durchaus der Abschreckung dienen, wenn ein ausgedünnter und fantasieloser Sanktionskatalog, der nur noch Geldstrafe oder Knast kennt, um Strafen angereichert wird, die Verbrecher empfindlicher treffen. Ob die Überlegungen mehr sind als ein Diskussionsbeitrag, wird sich zeigen – einfach wird eine Veränderung des Strafrechts in Deutschland aber nicht. Das zeigt das Beispiel Vermögensstrafe: Sie wurde 1992 schon einmal eingeführt und bereits zehn Jahre später vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert.