Berlin. . Als Konsequenz aus den Fahndungsfehlern im NSU-Fall haben sich 36 Behörden vernetzt, um gewaltbereite Neonazis besser im Auge zu haben. Innenminister Friedrich hat die Neonazi-Datei am Mittwoch mit einem symbolischen Mausklick in Betrieb genommen. Dabei übte er Kritik an der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden.

Polizei und Geheimdienste haben künftig gemeinsam Zugriff auf einen Datenspeicher mit Angaben zu gewaltbereiten Neonazis. In Berlin nahm Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die vom Bundeskriminalamt geführte Rechtsextremismus-Datei offiziell in Betrieb.

Die Einrichtung des neuen Verbundsystems zählt zu den Maßnahmen, mit denen Bund und Länder Konsequenzen aus dem jahrelang ungestörten Treiben eines rechtsradikalen Mördertrios ziehen. Mangelnde Koordination zwischen den Sicherheitsbehörden gilt als eine der Ursachen dafür, dass die Zwickauer Terrorzelle bis November vorigen Jahres unentdeckt blieb.

Bei der Einweihung der Datei brach Friedrich gleichwohl eine Lanze für die dezentrale Struktur der Sicherheitsdienste. Leistungsfähiger als eine „Mammutbehörde“ seien „kleine spezialisierte Einheiten, die zusammen ein Ganzes ergeben.“ Allerdings habe sich gezeigt, dass sich die Kooperation verbessern müsse.

Bereits seit Dezember 2011 sind Polizei und Nachrichtendienste im „Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ vernetzt, ebenfalls eine Reaktion auf die Neonazi-Mordserie. An der neuen Datei beteiligen sich 36 Behörden, je 16 Landeskriminal- und Landes-Verfassungsschutzämter sowie Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Ab­­- schirmdienst und die Bundespolizei.

Transparenz per Gesetz

Jede beteiligte Behörde ist gesetzlich verpflichtet, Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten in die Datei einzugeben. Erfasst werden Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Daten von Ausweis und Pass. Bei der Abfrage soll aus der Datei zu ersehen sein, bei welchen Behörden Angaben zu einem Verdächtigen gespeichert sind.