Berlin. Bettina Wulff geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte vor. Die Gattin des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff reichte Unterlassungsklagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und den Google-Konzern ein Medienberichten zufolge streuten CDU-Kreise in Hannover seit Jahren das Gerücht, Bettina Wulff habe früher im Rotlichtmilieu gearbeitet.
Die frühere First Lady Bettina Wulff und der Internetkonzern Google steuern auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu. Google will Begriffe, die auf das angebliche Vorleben Wulffs anspielen und bei der Eingabe ihres Namens automatisch erscheinen, nicht aus seiner Suchmaschine nehmen. Das aber verlangt die Frau des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff, die sich gegen Gerüchte über eine angebliche Rotlicht-Vergangenheit wehrt. Sie hat deshalb Klage am Hamburger Landgericht eingereicht.
Bettina Wulff will damit verhindern, dass mit der Eingabe ihres Namens in der Suchmaschine Google automatisch Suchbegriffe wie "Prostituierte" und "Escort" mit angezeigt werden. "Die bei der Google Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider", sagte am Samstag der Sprecher von Google Nord-Europa, Kay Oberbeck. "Die angezeigten Begriffe sind das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe. Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor - sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben." Oberbeck zufolge liegt Google die Klage bislang noch nicht vor. Das Unternehmen sei aber am Freitag darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Jauch will offenbar die Gerüchte über Bettina Wulff nicht mehr verbreiten
Der Fernsehmoderator Günther Jauch hat sich dagegen nach Medienberichten dazu verpflichtet, die Gerüchte über Wulff nicht weiterzuverbreiten. Wenige Stunden nach Zustellung einer Klage wegen "Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen" habe Jauch dem Anwalt der früheren First Lady per E-Mail mitteilen lassen, dass er den strafbewehrten Unterlassungsanspruch von Bettina Wulff anerkenne. Der Fall bleibe aber dennoch vor dem Landgericht Hamburg.
Jauch wird von der Gegenseite vorgeworfen, im Dezember 2011 in einer Talkshow "maßgeblich zur Verbreitung des frei erfundenen Gerüchts" beigetragen zu haben, es gäbe "eine Geschichte aus dem früheren Leben von Bettina Wulff". Er hatte damals die "Berliner Zeitung" zitiert, die berichtet hatte, in Berlin werde "gemunkelt", die Bild-Zeitung könne "mit einer Geschichte über das frühere Leben Bettina Wulffs aufwarten". Jauch hatte in der Sendung gesagt, er finde diesen Beitrag "besonders interessant".
Bettina Wulff nahm schob häufiger Medien und Blogger ins Visier
Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge hat sich Wulff bereits mehrfach erfolgreich gegen Medien und Blogger zur Wehr gesetzt, die Unterlassungserklärungen abgegeben hätten. Der CDU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl lobte Jauchs Entscheidung. "Es kann nicht sein, dass er sich genüsslich daran beteiligt, diese Dinge zu verbreiten und sich darauf bezieht, nur andere Quellen zu zitieren", sagte er zu "Sonntag aktuell".
Unterdessen wird das Thema zum Politikum in Niedersachsen, wo im Januar 2013 Landtagswahlen stattfinden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, forderte vom Ministerpräsidenten Aufklärung über eine Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass die Hinweise auf Bettinas Wulffs vermeintliche Vergangenheit aus der CDU gekommen seien. "David McAllister muss die Vorwürfe schnell aufklären", sagte Oppermann der "Bild am Sonntag". (rtr/dapd)