Berlin. Der Monat September bringt allerlei gesetzliche Neuregelungen mit sich. Insbesondere haben diese mit dem Thema Schutz zu tun - dem Schutz des Klimas, vor Gewalttaten, vor Abzocke und Gesundheitsgefahren. Auf vier tiefgreifende Veränderungen müssen sich die Bundesbürger einstellen.
Ab dem 1. September gelten einige neue Regelungen in Deutschland. Diese reichen von kostenfreien Warteschleifen zu mehr Verbraucherinformationen, vom härteren Jugendstrafrecht bis zum europaweiten Glühbirnenverbot. Hier sind die wichtigsten Änderungen in einer Übersicht zusammengestellt.
Glühbirnenverbot
Gut 130 Jahre nach Thomas Alva Edisons Patent hat die Glühfadenlampe ausgedient - zumindest in Europa. Am 1. September tritt in der EU das Verbot "klassischer" Glühbirnen in Kraft. Danach dürfen Händler nur noch ihre Lagerbestände verkaufen, anschließend verschwindet die Glühbirne komplett aus den Regalen.
Die EU-Kommission hatte das Ende der Glühbirne schrittweise vorgeschrieben: Seit September 2009 mussten zunächst alle Glühbirnen mit mindestens 100 Watt Leistung aus den Geschäften verschwinden. In den Jahren danach wurde das EU-Verbot auf Glühlampen mit mindestens 75 und 60 Watt ausgedehnt.
Ab dem 1. September gilt das Verbot für alle "klassischen" Glühbirnen. Begründet wurde die Maßnahme mit dem schlechten Wirkungsgrad der Glühfadenlampen, die deutlich mehr Strom als Energiesparlampen benötigen.
Jugendstrafrecht
Jugendrichter können jugendliche Straftäter ab dem 1. September härter bestrafen. Mit dem Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten wird unter anderem das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren heraufgesetzt: Falls eine besondere Schwere der Tat festgestellt wird, können sie zu maximal 15 statt bisher 10 Jahren Haft verurteilt werden.
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Der sogenannte "Warnschussarrest", der ebenfalls Teil des neuen Gesetzes ist, kann dagegen erst nach einer halbjährigen Vorlaufzeit verhängt werden. Ab März 2013 haben Richter dann die Möglichkeit, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich bis zu vier Wochen Jugendarrest zu verhängen. Durch den Arrest solle den Straftätern die Konsequenz ihres Handelns aufgezeigt werden, die eine Bewährungsstrafe oftmals wie einen Freispruch empfinden.
Warteschleifen
"Bitte bleiben Sie am Apparat, Sie werden gleich mit dem nächsten freien Mitarbeiter verbunden." Wer in der Warteschleife einer Service-Hotline landet, darf ab 1. September wenigstens für die ersten zwei Minuten nicht mehr zur Kasse gebeten werden. So sieht es die Reform des Telekommunikationsgesetzes vor. Und zwar unabhängig davon, ob der Bürger aus dem Festnetz anruft oder vom Handy.
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Im Idealfall sollte die Verbindung nach 120 Sekunden Anläuten gekappt werden, falls die Kundendienstmitarbeiter das Gespräch in dieser Gratis-Zeit nicht annehmen können. Schalten Firmen dagegen einen Sprachcomputer vor, kommt die Hängepartie am Telefon die Verbraucher weiterhin teuer zu stehen. Erst ab Juni 2013 müssen Warteschleifen ganz umsonst sein.
Verbraucherinformation
Die scharf kritisierte Informationspolitik der Behörden bei den Lebensmittelskandalen in den vergangenen Jahren bekommt einen neuen rechtlichen Rahmen. Nach den Änderungen im sogenannten Verbraucherinformationsgesetz müssen die zuständigen Behörden ab dem 1. September alle Überschreitungen von im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz festgeschriebenen Grenzwerten sowie schwere Verstöße gegen Hygienevorschriften veröffentlichen.
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Außerdem kann die einmonatige Frist, die den betroffenen Unternehmen bislang vor der Veröffentlichung gewährt wurde, verkürzt werden - und in besonders dringenden Fällen ganz entfallen. Generell soll kein Schutz des Betriebsgeheimnisses mehr gelten, wenn "das öffentliche Interesse an der Herausgabe einer Information überwiegt".
Behörden müssen Daten auf Anfrage von Bürgern herausgeben
Auch wenn keine Verstöße vorliegen, müssen die Behörden die Daten auf Anfrage von Bürgern herausgeben. Außerdem können Verbraucher neben Auskünften über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände (wie Kleidung, Spielzeug oder Reinigungsmittel) nun auch Informationen über "technische Verbraucherprodukte" wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel einholen.
Das können die Verbraucher ab dem 1. September auch mittels formloser Auskunftsanträge, zum Beispiel per Mail oder Telefon. Die Kosten für die Bearbeitung trägt dabei, wenn die Daten leicht zu recherchieren sind, die Behörde.