Berlin. Verbraucher können künftig bei Behörden auch Auskünfte über Haushaltsgeräte und Heimwerkerartikel bekommen. Das sieht das neue Verbraucherinformationsgesetz vor. Außerdem werden Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen.
Verbraucher bekommen mehr Rechte: Sie können künftig bei Behörden auch Auskünfte über Haushaltsgeräte und Heimwerkerartikel bekommen. Das sieht das neue Gesetz zur Verbraucherinformation vor, das der Bundestag am heutigen Freitag verabschiedete. Bislang konnten sie nur Auskünfte über Lebens- und Futtermittel oder Bedarfsgegenstände wie Kleidung oder Spielwaren erhalten. Die Regelung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Ziel der Novelle ist es, die Bürger schneller, umfassender und günstiger zu informieren. Mit ihr soll das 2008 in Kraft getretene Gesetz deutlich verbessert werden. "Das neue Verbraucherinformationsgesetz schafft mehr Transparenz für die Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur der Behörden", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).
Gesamte Lieferkette offenlegen
Dazu gehört auch, dass die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte oder Höchstmengen betreffen, herausgegeben werden müssen. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Bei Rechtsverstößen muss die gesamte Lieferkette offengelegt werden.
Einfachere Anfragen, für die bisher Gebühren von 5 bis 25 Euro entrichtet werden mussten, sind in Zukunft kostenfrei. Keine Kosten fallen auch künftig für Auskünfte über Rechtsverstöße an, die mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro verbunden sind. Darüber hinaus muss lediglich der wirklich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden.
Rezepturen bleiben geschützt
Als Folge der Dioxin-Funde in Futtermittel werden die Behörden außerdem verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Allerdings müssen zwei Labors die Überschreitungen unabhängig voneinander feststellen. Darüber hinaus werden alle sonstigen Verstöße, beispielsweise gegen Hygienevorschriften und den Täuschungsschutz, in Zukunft veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Bei den aktiven Veröffentlichungen der Behörden gilt, dass betroffene Unternehmen grundsätzlich vorher anzuhören sind. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug gestattet. Bei Anfragen kann bei Rechtsverstößen oder in anderen besonders dringlichen Fällen auf die Anhörung verzichtet werden. "Rezepturen und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben auch weiterhin geschützt", verspricht das Bundesverbraucherministerium. (dapd)