Düsseldorf. . NRW will den verkaufsoffenen Sonntag ausbremsen. Dafür ist Ostersonntag und Pfingstsonntag der Verkauf von Blumen und Brötchen erlaubt. Außerdem, so die Pläne der Landesregierung, sollen auf Flohmärkten nicht mehr so oft Neuwaren verkauft werden.
Die Städte in NRW sollen künftig nur noch maximal 13 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigen dürfen. Darauf haben sich nach WAZ-Informationen SPD und Grüne in Gesprächen über das geplante neue Ladenschlussgesetz verständigt. Das Gesetz könnte Mitte 2013 in Kraft treten.
Bislang lag die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage in vielen Städten weitaus höher, da theoretisch jedes Stadtteilzentrum viermal pro Jahr zum Einkaufsbummel laden durfte. In Dortmund kamen im Jahr 2010 stadtweit 30 verkaufsoffene Sonntage zustande, in Essen und Köln jeweils 24. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte angekündigt, die „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ eindämmen zu wollen.
„Die Kommunen müssen sicherstellen, dass nicht an jedem Sonntag irgendwo in der Stadt die Geschäfte öffnen, sondern eine Obergrenze an Kalendersonntagen eingehalten wird“, sagte der SPD-Wirtschaftspolitiker Thomas Eiskirch. Da es grundsätzlich bei der heutigen Regelung bleibt, dass jeder Laden viermal im Jahr sonntags öffnen kann, müssen Termine für Stadtteilfeste besser koordiniert werden. „Wir werden darauf achten, dass kleinere Stadtteilzentren bei der Neuregelung nicht benachteiligt werden“, sagte Grünen-Wirtschaftsexpertin Daniela Schneckenburger auf Anfrage.
Auch Flohmärkte betroffen
Unklar ist, ob es bei der Deckelung der Sonntagsöffnung eine Staffelung nach Größe der Stadt geben wird. Andernfalls würde die Millionenstadt Köln genauso behandelt wie Velbert. „Wir werden prüfen, ob eine Differenzierung sinnvoll ist“, sagte Schneckenburger. Eiskirch dagegen hält das für nicht praktikabel: „Die Einwohnerzahl sagt nichts über die Struktur des Einzelhandels aus.“
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Im Zuge der Reform soll es auch eine neue Feiertagsregelung geben. An Ostern, Weihnachten und Pfingsten sollen Bäcker und Blumenhändler künftig am jeweils ersten Feiertag öffnen dürfen und nicht mehr wie bislang am zweiten. Dies entspreche eher den Lebensgewohnheiten der Bürger und den Wünschen der Wirtschaft, hieß es.
Eingedämmt werden sollen der Handel mit Neuwaren auf Flohmärkten und die schleichende Ausweitung des Sortiments beim Sonntagsverkauf von Brötchen, Blumen und Zeitungen.