Hannover. Muss sich Christian Wulff vor Gericht verantworten, weil er als Ministerpräsident Berufliches und Privates vermischt hat? Das soll einem Medienbericht zufolge bis Ende September geklärt werden. Dann werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten erhebt.

Bei den Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff zeichnet sich laut "Bild"-Zeitung ein Abschluss ab. Ende September wolle die Staatsanwaltschaft Hannover entscheiden, ob Anklage gegen das frühere Staatsoberhaupt erhoben werde, berichtet die Zeitung (Dienstagausgabe) mit Verweis auf Justizkreise.

Die Staatsanwaltschaft hat im Februar mit den Ermittlungen gegen Wulff begonnen. Geprüft wird, ob der Politiker in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident politische Entscheidungen und private Kontakte unzulässig vermischte.

Erst am Freitag hatte der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) im Landtag von einem neuen Fall berichtet: Wulff habe als Ministerpräsident seine Position bei einer Bundesrats-Abstimmung entgegen eines Kabinettsbeschlusses verändert. (dapd)