Hamburg. Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry G. Brandt, hat die Bundesregierung aufgefordert, die religiös motivierte Beschneidung von Kindern gesetzlich zu erlauben. Nur so könne Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben.

Die Allgemeine Rabbinerkonferenz in Deutschland hat eine gesetzlich verankerte Erlaubnis für religiös motivierte Beschneidungen von Jungen gefordert. Beschneidungen müssen „vollkommen legal und gesetzlich abgesichert“ weitergehen dürfen, schreibt der Vorsitzende der Rabbinerkonferenz, Henry Brandt, in der „Bild am Sonntag“. Sie lediglich straffrei zu stellen, reiche nicht aus. Nur bei gesetzlicher Absicherung könne „Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben“, fügte Brandt hinzu.

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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will unterdessen prüfen, ob sich eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht verankern lässt. „Wir werden diskutieren, ob das im Patientenrecht geregelt werden kann“, sagte Bahr der Zeitung „Die Welt“ vom Samstag. Es bleibe abzuwarten, „ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“. Er gehe davon aus, dass bald Vorschläge des Bundesjustizministeriums vorliegen, „wie wir eine Straffreiheit der Beschneidung sicherstellen können“.

Urteil stieß auf heftige Kritik

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Anlass der Forderung ist ein Urteil des Kölner Landgerichts. Es hatte die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung strafbar sei. Daran ändere auch eine Einwilligung der Eltern nichts, da eine solche Zustimmung nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das für andere Gerichte nicht verbindliche Urteil war vor allem bei islamischen und jüdischen Verbänden in In- und Ausland auf scharfe Kritik gestoßen. (afp)