Jüdische Rabbiner fühlten sich an den Holocaust in Nazi-Deutschland erinnert, der Vatikan setzte den Vorgang in Relation zu Abtreibungen ungeborener ­Kinder – das Urteil des Kölner Landgerichts, die ­Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sei eine Straftat, hat eine Debatte ausgelöst, die zuletzt ­zunehmend schärfer geführt wurde. Da ist es gut, dass die Bundesregierung nun eine schnelle rechtliche ­Klarstellung ankündigt. Das Ergebnis kann nur lauten, diese Beschneidungen zu erlauben.

Sowohl in der jüdischen als auch in der islamischen Welt ist die Beschneidung ein elementarer Teil der ­religiösen und kulturellen Identität. In ihrer Bedeutung ist sie vergleichbar mit der Taufe in den christlichen Konfessionen. Religiös motivierte Beschneidungen zu kriminalisieren, wie es die Kölner Richter getan haben, wäre ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit.

Das Körperverletzungs-Argument überzeugt nicht

Das Argument, die Beschneidung von Jungen stelle eine Körperverletzung da, überzeugt nicht. Der Eingriff ist klein, das Risiko gering, das gilt auch für die Gefahr psychischer Folgen für den Erwachsenen. Der gesundheitliche Nutzen – oder Schaden – der Beschneidung wird von Medizinern unterschiedlich beurteilt.

Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern, zu beur­teilen, ob solch ein Eingriff für ihren Sohn in Frage kommt. Der Staat muss sich da heraushalten.