Essen. Flüchtlinge aus NRW haben geklagt, weil die Regelsätze seit 1993 nicht erhöht wurden. Karlsruhe entscheidet, ob der Betrag von 224,97 drastisch aufgestockt werden muss. Möglich ist auch eine Erstattung nicht gezahlter Beträge.
Seit 20 Jahren hat der Staat versäumt, die monatlichen Zahlungen an Asylsuchende den steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Jetzt entscheiden Deutschlands höchste Richter, ob es zur drastischen Regelsatz-Erhöhung oder gar zur Erstattung nicht gezahlter Beträge kommen wird. Klammen Stadtkassen drohen neue millionenschwere Sozialausgaben.
Unter dem Druck des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht führt auch die Bundesregierung „vertrauliche Gespräche“ mit den Ländern über eine Anhebung des Regelsatzes, der seit 1993 bei 224,97 Euro liegt.
Kläger aus Gelsenkirchen
Das Verfassungsgericht verhandelt schon am 20. Juni die Klagen von zwei Flüchtlingen aus NRW gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie verlangen eine Erhöhung der Geld- und Sachleistungen für die 121 000 Asylsuchenden in Deutschland, darunter 25 000 Kinder, auf das Niveau der Hartz IV-Leistungen.
Kläger sind ein Iraker aus Eschweiler und eine Kosovarin aus dem Raum Gelsenkirchen. Sie führen an, dass Zahlungen an erwachsene Asylbewerber weit unter denen für Hartz IV-Empfänger von heute 374 Euro liegen und somit verfassungswidrig sind. Auch verlange das Gesetz von 1993 jährliche Anpassungen. Diese habe es nie gegeben.
Experten glauben wegen der Karlsruher Rechtsprechung zum Existenzminimum, das höchste Gericht könne sich den Kläger-Argumenten anschließen. Auch das NRW-Landessozialgericht, das die Entscheidung in Karlsruhe vorgelegt hatte, stellt fest: Die heutigen Sätze reichten „offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten“. Ihre Höhe seien „ins Blaue“ geschätzt worden.
Kommt es zu Nachzahlungen?
Nach Ansicht der Essener Richter können Ausländer im Fall eines Klageerfolgs „für die Vergangenheit Nachzahlungen der entgangenen Beträge in voller Höhe verlangen“. Auffallend: Karlsruhe will auch nach Preissteigerungen seit 1993 fragen.
Das Gesetz ist ein Bundesgesetz. Es gilt nicht nur für Asylsuchende, sondern auch für Kriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer. Ihnen ist eine Arbeitsaufnahme verboten. Zahlen müssen die Kommunen. Sie geben dafür jährlich 789 Millionen Euro aus. Alleine Duisburg hatte 2011 5,45 Millionen im Etat gebucht.
Auch weil die Zahl der Asylbewerber steigt, sehen Städte und Gemeinden im Fall eines Klageerfolgs „neue Kosten auf uns zukommen“, sagte Städtetags-Sprecher Volker Bästlein zur WAZ. In einem Papier zum Karlsruher Verfahren drängen die Kommunen auf einen Ausgleich für die „sich ergebenden Mehrausgaben“.