Karlsruhe/Düsseldorf. . Zwei mutmaßliche Unterstützer der Zwickauer Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund kommen frei - darunter Carsten S. aus Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft hob am Dienstag die Untersuchungshaft auf.
Die mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Carsten S. und Matthias D., werden aus der Haft entlassen. Die Bundesanwaltschaft beantragte beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung der Haftbefehle und ordnete die Freilassung der Beschuldigten an, wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.
Der NSU soll mehr als ein Jahrzehnt im Untergrund gelebt haben und zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle verübt haben. Das Trio, Beate Zschäpe noch Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt, flog im November vergangenen Jahres auf, nachdem Mundlos und Böhnhardt Selbstmord begangen. Zschäpe sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Carsten S. soll Mordwaffe beschafft haben
Carsten S. ist dringend verdächtig, dem NSU Ende 1999 oder Anfang 2000 die Tatwaffe für die Morde an neun Ausländern beschafft und sich daher wegen Beihilfe zum Mord strafbar gemacht zu haben. Aufgrund der aktuellen Ermittlungen sei aber der Haftgrund der Fluchtgefahr gegen Carsten S. entfallen, hieß es. Er sei zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen und nach Sachverständigengutachten sei auf ihn die Jugendstrafe anzuwenden, so die Bundesanwaltschaft zur weiteren Begründung.
Damit kann Carsten S. mit einer milderen Strafe rechnen. Außerdem habe Carsten S. nach seiner Festnahme am 1. Februar 2012 in Düsseldorf ein umfassendes Geständnis abgelegt, zur Aufklärung beigetragen und sich glaubhaft vom rechtsradikalem Gedankengut abgewandt.
Keine "ausreichenden Haftgründe" für Matthias D.
Ebenfalls freigelassen wurde Matthias D., dem Unterstützung der Terrororganisation in zwei Fällen vorgeworfen wird. Hier begründete die Karlsruher Ermittlungsbehörde ihren Antrag auf Aufhebung der Untersuchungshaft mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Freitag. Vergangene Woche hatte der BGH die Freilassung von Holger G. verfügt, der ebenfalls wegen Unterstützung in Haft saß. Im Lichte dieser Entscheidung könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass bei Matthias D. ausreichend Haftgründe vorlägen, so die Bundesanwaltschaft.
Am vergangenen Freitag war bereits der Haftbefehl gegen Holger G. aufgehoben worden, der den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine Pistole überbracht haben soll. Neben Zschäpe, die zum Kern des NSU zählt, befinden sich nun noch zwei Verdächtige in Untersuchungshaft.
Möglicherweise auch Anschlagsziele in Stuttgart
Unterdessen wurde bekannt, dass auch die Stadt Stuttgart möglicherweise Ziel eines Anschlags der NSU werden sollte. Nach Informationen des Radiosenders "SWRinfo" entdeckten Ermittler Fotos, die einen Döner-Imbiss und einen Lebensmittelladen in der Nähe des Nordbahnhofs zeigen. (dapd/we)