Karlsruhe. Im Zuge der Ermittlungen gegen mutmaßliche Unterstützer der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), hat der Bundesgerichtshof am Freitag den Haftbefehl von Holger G. aufgehoben. Er war unter anderem verdächtigt worden, dem rechtsextremen Terror-Trio einen Pistole beschafft zu haben.
Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufgehoben. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Holger G. wurde demnach in dem Haftbefehl unter anderem vorgeworfen, der Gruppe eine Pistole überbracht zu haben.
Holger G. soll den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Jahre 2001 oder 2002 im Auftrag des ebenfalls verdächtigen Ralf W. die Pistole überbracht und damit Beihilfe zum Mord geleistet haben. Der mit der Haftprüfung befasste BGH-Senat sah nun nach Gerichtsangaben "keine tragfähigen Anhaltspunkte" dafür, dass die Übergabe der Pistole die nachfolgenden Taten des NSU "wie erforderlich objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert" habe. Insbesondere habe die Pistole nicht als eine der Tatwaffen identifiziert werden können.
Der Senat geht zudem beim Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nicht von einem dringenden Tatverdacht aus. Angesichts der strengen Abschottung der Gruppe lasse sich die Darstellung des Beschuldigten, er habe mit Mordanschlägen des Trios nicht gerechnet und ihnen solche auch nicht zugetraut, derzeit nicht hinreichend sicher widerlegen, erklärte der BGH. Der jahrelang unentdeckt gebliebenen Neonazi-Zelle werden neun Morde an Migranten, ein Mord an einer Polizistin sowie zwei Sprengstoffanschläge in Köln zur Last gelegt. (afp/kas)