Berlin/Bern. . Deutsches Schwarzgeld in der Schweiz soll nun doch etwas höher als zunächst geplant besteuert werden. Das überarbeitete Steuerabkommen sieht nun eine pauschale Abgabe von 21 bis 41 Prozent vor. Die SPD bleibt dennoch bei ihrem Nein zu dem Abkommen.
Das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz soll höher besteuert werden als bisher geplant. Dies sieht das nachgebesserte Steuerabkommen vor, das am Donnerstag von der Schweizer und der deutschen Regierung unterschrieben wurde. Die Verschärfung sieht nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen in Berlin vor, deutsches Altvermögen im Nachbarland mit bis zu 41 Prozent nachzubesteuern. Bislang war als Höchstgrenze 34 Prozent vorgesehen.
Die tatsächliche Höhe richtet sich vor allem danach, wie viele Kontobewegungen es in den vergangenen Jahren auf den Konten gab.
Die Abgabe auf das gesamte Kapital fällt einmalig an und soll dem Staat rund zehn Milliarden Euro bringen. Auf jeden Fall fließen sollen Anfang 2013 zunächst zwei Milliarden Schweizer Franken (1,6 Milliarden Euro). Mit dem Betrag sollen die in den vergangenen zehn Jahren hinterzogenen Steuern abgegolten werden. Die Verjährungsfrist in Deutschland für Steuerhinterziehung beträgt zehn Jahre.
Selbstanzeige könnte günstiger werden
Alternativ zur pauschalen Abgabe ist eine Selbstanzeige möglich. Dies sei finanziell in vielen Fällen günstiger, hieß es in Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Wer sein Schwarzgeld allerdings vor dem 1. Januar 2013 aus der Schweiz abzieht, hat die Aussicht, sich der Besteuerung weiter zu entziehen.
Künftig müssen die Schweizer Banken Steuern auf die Kapitalerträge in Höhe der deutschen Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlages - also 26,4 Prozent - direkt an den Schweizer Fiskus abführen. Die Schweizer Steuerbehörden leiten das Geld dann an die deutschen Behörden weiter. Verlagert ein deutscher Steuerpflichtiger sein Konto künftig aus der Schweiz, muss dies den deutschen Behörden gemeldet werden.
Besitzer von Schwarzgeld-Konten bleiben anonym
Dabei bleibt die Identität der Besitzer von Schwarzgeld-Konten weiter geschützt. Schwarzgeld-Anleger müssen zudem auch keine Strafverfolgung mehr fürchten - denn der Steuerpflicht sei damit genüge getan, hieß es in den Ministeriumskreisen.
Neu aufgenommen wurden in das Steuerabkommen mit der Schweiz Regelungen zu Erbschaften. Stirbt der Besitzer eines Schweizer Schwarzgeld-Kontos, wird es pauschal mit 50 Prozent besteuert. Das ist der höchste in Deutschland mögliche Satz der Erbschaftsteuer. Legen die Erben das Konto hingegen offen, müssen sie unter Umständen hingegen deutlich weniger Steuern zahlen.
1300 Hilfe-Gesuche pro Jahr möglich
Steuer-Schlupflöcher lässt nach Schätzung des Finanzministeriums auch das neue Abkommen noch offen. Hier sollten Absprachen mit der Schweiz helfen, Missbrauch zu vermeiden, erklärte das Ministerium. Diese können schon im Vorfeld getroffen und später erweitert werden. Zudem können die deutschen Behörden in einem Zeitraum von zwei Jahren jeweils 1300 Hilfegesuche an ihre Schweizer Kollegen stellen. Ursprünglich war eine Grenze von nur 999 Gesuchen vorgesehen. Dazu reicht es, den Namen eines mutmaßlichen Steuersünders zu nennen - genaue Angaben zum Konto sind nicht notwendig.
Die SPD lehnt jedoch auch das überarbeitete Steuerabkommen mit der Schweiz als „unverantwortlich“ ab. Das geplante Abkommen sei „unwirksam“, da es zu viele Schlupflöcher für Steuerhinterzieher aus Deutschland enthalte, sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am Donnerstag in Berlin. Einem „Persilschein für Schweizer Banken“, die sich vor Strafverfolgung schützen und reinwaschen wollten, könnten die SPD-regierten Länder im Bundesrat nicht zustimmen. „Es gibt keine Chance, dass wir das unterstützen“, sagte Gabriel.
Gabriel zieht Erfolg in Zweifel
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lasse es mit dem Abkommen zu, „dass in Zukunft Steuerhinterziehung in der Schweiz legal ist“. Auch sei die erwartete Summe von zehn Milliarden Euro aus der nachträglichen Besteuerung wegen der im Vertrag enthaltenen Schlupflöcher unrealistisch. „Es gibt die zehn Milliarden nicht“, betonte Gabriel.
Das Bündnis „Kein Freibrief für Steuerbetrüger“ kritisiert die Nachbesserungen am deutsch-schweizerischen Steuerabkommen. Der Steuerexperte vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac, Detlev von Larcher, erklärte am Donnerstag, die nun erhöhten pauschalen Steuersätze lösten nicht das Grundproblem. „Die Steuerbetrüger bleiben weiter anonym. Der Steuerehrliche ist der Dumme“, bilanzierte er.
Er appellierte an die SPD-regierten Länder, bei ihrer Ablehnung zu bleiben. Felix Kolb vom Kampagnennetzwerk Campact sagte: „Nur ein automatischer Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden kann die Steuerflucht unter denen alle Länder - nicht nur in der EU - leiden, endgültig stoppen.“ (dapd/afp)