Essen. Sind die Finanzbeamten aus Nordrhein-Westfalen bei ihrer Arbeit zu weit gegangen? Ein grenzüberschreitender Finanzkrimi sorgt derzeit in der Schweiz und in Deutschland für Schlagzeilen. Die beiden entscheidenden Männer könnten unterschiedlicher nicht sein.
Peter Beckhoff jagt Steuersünder. Der Chef der Wuppertaler Steuerfahndung hat 2009 Post-Chef Klaus Zumwinkel zur Strecke gebracht. Heute ist Beckhoff der Gejagte. Die Schweiz sucht ihn per Haftbefehl. Er soll – die Schweizer nennen das „Gehilfenschaft“ – interne Papiere der Großbank Credit Suisse (CS) „in Auftrag gegeben“ haben. Er habe so nicht nur 1000 Steuerhinterzieher enttarnen wollen, sondern auch ihre Berater bei den CS-Filialen in Deutschland.
Beckhoff darf derzeit nicht in die Schweiz reisen. Er würde an der Grenze verhaftet. Aber er ist nicht einmal in den Osterurlaub gefahren. Er sitzt an seinem Barmer Schreibtisch und will schweigen: „Ich sage nichts dazu“.
Jäger in Armani
Beckhoffs Jäger heißt Michael Lauber. Der neue Chef der Schweizer Bundesanwaltschaft ist mit seinen 46 Jahren nicht nur 15 Jahre jünger als der Wuppertaler, er ist auch sonst das glatte Gegenteil: Lauber war mal Vorstand des liechtensteinischen Bankenverbandes und trägt Armani. Der Deutsche, so sagt man, komme eben wie ein Fahnder daher: unauffällig und im dunklen Mantel.
Beckhoff und Lauber sind die Pole des grenzüberschreitenden Finanzkrimis, der seit einer Woche die Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz belastet.
Lauber will Beckhoff und zwei seiner Kollegen Wirtschaftsspionage nachweisen. Konkret: Dass sie den österreichischen Grafikdesigner Wolfgang U. (42), der den NRW-Behörden 2008 den Kauf von Steuersünderdaten angeboten hatte, 2009 bei einem Treffen in Stuttgart genötigt haben, auch Belege für eine Beihilfe der Schweizer Bank zur Steuerhinterziehung zu beschaffen. Die Berner Bundesanwälte halten ein vierseitiges Protokoll von Beckhoff über das Gespräch, dass ihnen durch eine Panne der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft in die Hand fiel, für eine gute Grundlage des Haftbefehls.
Das Treffen
Was ist bei diesem Treffen passiert? Die Antwort ist auch die auf die Frage, ob deutsche Fahnder tatsächlich gegen Recht verstoßen haben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Entscheid (AZ 2BvR 2101/09) durchblicken lassen, dass Strafverfolgern der simple Ankauf ausländischer Daten-CD wohl erlaubt ist – nicht aber, „Herstellung, Beschaffung und Erfassung“ zu bewirken. Also: Ging Beckhoff den Schritt zu weit?
Im Ergebnis hat U. das Gespräch mit den drei Deutschen wohl als Beschaffungsauftrag verstanden. Er kannte den Bankangestellten Sina L. (26). Der war sein Datenlieferant. L. hatte die internen CS-Netze Host und Frontnet seit 2007 geplündert, zig Namen von Steuersündern notiert. Jetzt lud er auch noch ein Powerpoint-Paket herunter, in dem es um den Umgang der CS mit deutschen Kunden ging, um die Schätzung, 88 Prozent davon seien Steuerhinterzieher – und um den Wunsch, künftig steuerehrlichere Kundschaft zu werben. Das Geständnis.
Monate später nahmen die deutschen Fahnder die Gabe samt einer geheimen Liste mit Bankberatern dankbar an. Vor allem die Staatsanwälte hätten ein brennendes Interesse daran gehabt, heißt es in Düsseldorf. Per Vergleich zwangen sie die Credit Suisse zur Zahlung von 150 Millionen Euro, was deren deutsche Mitarbeiter am Ende vor Strafverfolgung bewahrte.
Die Rolle des Ministers
Was wusste die NRW-Regierung? Der damalige Finanzminister war Helmut Linssen (CDU). Es heißt, er habe „seine Steuerabteilung machen lassen“, großes Vertrauen in Beckhoffs Fahndungskünste gehabt – und zum Zeitpunkt des Stuttgarter Treffens keine Ahnung vom CD-Deal.
Wie Beckhoff will sich auch Linssen nicht öffentlich äußern. Wolfgang U., der wichtigste Zeuge, kann es nicht mehr. Er nahm sich im September 2010 in der Berner Haft das Leben.