Berlin/Düsseldorf. In der Debatte um gekaufte Steuersünder-Daten sieht die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag NRW in der Pflicht. Das land müsse die genauen Abläufe beim Kauf der Daten prüfen, fordert Birgit Reinemund (FDP).

Birgit Reinemund (FDP) ist Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag. Sie verlangt, dass die Schweizer Vorwürfe der Wirtschaftsspionage an die Adresse des Landes NRW ernst genommen und überprüft werden. „Die Arbeit der Steuerfahnder muss auf dem Boden des geltenden Rechts erfolgen“

Wie weit dürfen deutsche Steuerfahnder gehen?

Birgit Reinemund: Der Steuerbetrug muss massiv verfolgt werden. Da leisten die Steuerfahnder gute Arbeit. Aber diese Arbeit muss auf dem Boden des geltenden Rechts erfolgen. Datenhehlerei ist in Deutschland kein Straftatbestand, in der Schweiz schon. Aber was bei uns auch illegal ist, ist Beihilfe zur Wirtschaftsspionage. Genau das ist der Vorwurf, der aus der Schweiz derzeit gegen deutsche Fahnder erhoben wird.

Ist diese Beihilfe von deutschen Behörden gelistet worden?

Reinemund: Ich bin keine Juristin, um das endgültig beurteilen zu können. Ich weiß auch nicht, welche Worte genau gefallen sind. Aber die Aufforderung, Daten zu brennen oder von einem Server herunterzuladen, ist natürlich als Beihilfe zu betrachten.

Sollte nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland geprüft werden, was beim Ankauf der Daten der Credit Suisse gelaufen ist?

Reinemund: Sollte sich der Schweizer Vorwurf erhärten, ist dies natürlich schon ein Grund, dies zu verfolgen. Das muss geprüft werden durch den Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, aber auch durch den Bundesfinanzminister. Zunächst ist hier aber Nordrhein-Westfalen gefragt.

Sollte mit der Schweiz ein Kompromiss gefunden werden, um die aufgeheizte Lage zu entschärfen?

Reinemund: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Haftbefehls ist ungünstig, so mitten im Wahlkampf in NRW. Das Thema muss vom Wahlkampf abgekoppelt werden. Es ist für mich auch zweifelhaft, was die SPD tut, nämlich den Haftbefehl als Vorwand zu nehmen, um das Steuerabkommen mit der Schweiz in Frage zu stellen. Das ist nicht angemessen.

Das Steuerabkommen sollte also auf jeden Fall kommen?

Reinemund: Die Tatsache, dass die deutsche Steuerfahndung auf gekaufte CD angewiesen war, ist ja dem Umstand geschuldet, dass man Jahrzehnte lang keine Abkommen mit der Schweiz hinbekommen hat. Dieses Abkommen ist ein also ein Fortschritt. Wir haben erstmals die Möglichkeit, rückwirkend zu besteuern. Das haben wir mit keinem anderen Staat aushandeln können.